Neue Studie belegt Gesundheitsgefahr durch Einweg-Coffee-to-go-Becher

Foto: Sascha Krautz, DUH

Deutsche Umwelthilfe fordert Verbot.

Plastikbeschichtete Einwegbecher enthalten gesundheitsschädliche Chemikalien wie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) – Stoffe im Blut von Kindern und Jugendlichen nachgewiesen – Veröffentlichung des Umweltbundesamtes zeigt Gesundheitsrisiken und fehlende Regulierung auf – Deutsche Umwelthilfe fordert von Bundesumweltministerin Schulze eine verbindliche Mehrwegförderung und die Ausweitung des Verbots von Einweg-Plastikgeschirr auf kunststoffbeschichtete Pappbecher

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor gesundheitsschädlichen Chemikalien, die beim Konsum von Getränken aus plastikbeschichteten Einwegbechern in den Organismus gelangen können. Eine aktuell veröffentlichte Studie des Umweltbundesamtes bestätigt die Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in kunststoffbeschichtetem Einweggeschirr. Diese Stoffe reichern sich im Organismus an. PFAS können die Neigung zu Infekten erhöhen oder bei Nachkommen ein verringertes Geburtsgewicht zur Folge haben. Die DUH fordert, ebenso wie das Umweltbundesamt, ein Verbot des Einsatzes von PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt und rät Verbraucherinnen und Verbrauchern für die Gesundheit unbedenkliche und klimafreundliche Mehrwegbecher zu nutzen.

Nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes sind die Chemikalien in Einwegbechern ein weiterer Grund, den Verbrauch der unökologischen und klimaschädlichen Verpackungen drastisch zu reduzieren. Auf Grundlage der Europäischen Einwegkunststoffrichtlinie hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Möglichkeit, kunststoffbeschichtete Einwegbecher zu verbieten. Hierzu fordert die DUH die Umweltministerin auf. Große Coffee-to-go-Ketten, Bäckereien und Kantinenbetreiber sollten dazu verpflichtet werden, ein flächendeckendes System mit Mehrwegpfandbechern aufzubauen.

„Pro Minute fallen in Deutschland 5.300 Einwegbecher für Kaffee, Tee und andere Heißgetränke an. Über das gesamte Jahr ergibt dies einen Abfallberg aus 2,8 Milliarden Bechern. Das ist nicht nur bedenklich für die Umwelt, sondern auch für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie laufen Gefahr, gesundheitsschädigende Chemikalien mit dem Getränk aufzunehmen. Angesichts des ungebremsten Anstiegs von to-go-Verpackungen für Speisen und Getränke und der möglichen Gesundheitsgefahren ist es notwendig, das vor zwei Wochen vom Bundeskabinett beschlossene Verbot für Einweg-Kunststoffprodukte auch auf Einwegbecher und -essensboxen aus kunststoffbeschichteter Pappe auszuweiten. Noch ist die Verbotsregelung nicht im Bundestag beschlossen worden. Die Bundestagsabgeordneten sollten sich daher für eine Ausweitung des Einwegverbots einsetzen“, sagt die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz.

PFAS aus Einwegbechern reichern sich in Organismen an und können schädlich für Menschen sein, da sie sehr langsam ausgeschieden werden und sich vor allem an Proteinen im Blut, in der Leber und Niere anlagern. Besonders bedenklich ist die Weitergabe von PFAS von der Mutter zum Kind während der Schwangerschaft und Stillzeit.

„Die Chemikaliengruppe der PFAS ist weitgehend unreguliert und wurden im Blut von vielen Jugendlichen und Kindern nachgewiesen. Wer auf Nummer sichergehen und seinen Tee, Kakao oder Kaffee ohne Chemikalien genießen will, der sollte das aus Mehrwegbechern, zum Beispiel aus Edelstahl oder Porzellan, tun. Aber auch lebensmittelechte Mehrweg-Kunststoffbecher aus Polypropylen sind unbedenklich“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer.

Als Alternative zu Einwegbechern können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Kaffee klassisch vor Ort aus einer Tasse trinken, ihren eigenen Mehrwegbecher zur Wiederbefüllung mitbringen oder das Getränk aus einem Mehrwegbecher mit Pfand genießen, den viele Coffee-to-go-Anbieter gleichermaßen nutzen. Weil bislang zu wenig große Coffee-to-go-Ketten, Bäckereien, Tankstellen und Gastronomiebetriebe an Mehrwegbechersystemen teilnehmen, sollten diese durch die Festlegung einer gesetzlichen Mehrwegquote dazu verpflichtet werden.

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Quelle: DUH