Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln

Stellungnahme Nr. 009/2021 des BfR vom 15. März 2021.

Der Markt an Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und angereicherten Lebensmitteln ist vielfältig und wächst stetig. Etwa ein Drittel der Erwachsenen greift regelmäßig zu NEM, wobei Vitamin- und Mineralstoffpräparate besonders beliebt sind. Auch herkömmliche Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs werden mitunter mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert. Beworben werden entsprechende Produkte oft damit, dass sie ungenügende Nährstoffaufnahmen über die Ernährung kompensieren können.

Als Faustregel gilt, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung den gesunden Körper ausreichend mit lebensnotwendigen Stoffen versorgt. In Deutschland deuten Daten über die Nährstoffzufuhr darauf hin, dass nur einige wenige Vitamine und Mineralstoffe, wie Vitamin D, Calcium, Folsäure und Jod, von manchen Bevölkerungsgruppen nicht entsprechend den Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE e.V.) aufgenommen werden. Dies ist jedoch nicht generell mit einer Unterversorgung oder gar einem Mangel gleichzusetzen.

In Einzelfällen können also NEM sinnvoll sein. Für die überwiegend gut versorgte Bevölkerung sind sie aber nicht notwendig. Dies gilt umso mehr, als NEM eher von Menschen mit gesünderem Lebensstil und ausgewogener Ernährung verwendet werden. Internationale wissenschaftliche Studien belegen zudem, dass von einer zusätzlichen, über den Bedarf hinausgehenden Aufnahme von Mikronährstoffen keine positiven gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten sind. Werden hoch dosierte NEM eingenommen und zusätzlich angereicherte Lebensmittel verzehrt, kann es zu hohen Zufuhren kommen, durch die das Risiko für eine Überversorgung mit den betreffenden Mikronährstoffen steigt. Die EU-Regelungen für NEM und angereicherte Lebensmittel sehen daher die Festsetzung von einheitlichen Höchstmengen für diese Produkte auf EU-Ebene vor.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) befasst sich seit etwa zwei Jahrzehnten mit der Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Vitaminen und Mineralstoffen und hatte bereits im Jahr 2004 erstmals Empfehlungen für Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln erarbeitet, die nun nach derzeitigem Stand des Wissens aktualisiert wurden.

Bei der Aktualisierung wurden die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten tolerierbaren Obergrenzen für die Tageszufuhr (Tolerable Upper Intake Level; UL) des jeweiligen Nährstoffs berücksichtigt. Das ist die Menge, die bei chronischer täglicher Zufuhr eines Nährstoffes aus allen Quellen nach derzeitigem Wissen nicht mit negativen gesundheitlichen Wirkungen einhergeht. Darüber hinaus wurden aber auch die von den D-A-CH-Gesellschaften (deutsche, österreichische und schweizerische Gesellschaften für Ernährung; DGE, ÖGE und SSG/SSN) und der EFSA abgeleiteten Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr sowie die in Ernährungserhebungen (Nationale Verzehrsstudie, NVS II und EsKiMo-Studie) ermittelten Vitamin- und Mineralstoffaufnahmen aus der üblichen Ernährung berücksichtigt.

Die Höchstmengenvorschläge des BfR zielen darauf ab, die Nährstoffzufuhr über NEM und angereicherte Lebensmittel so zu beschränken, dass durch den Konsum der Produkte signifikante zusätzliche Nährstoffaufnahmen möglich sind und zugleich die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen Nährstoffaufnahmen geschützt wird. Die Höchstmengenvorschläge sollen dem Risikomanagement als Diskussionsgrundlage und letztlich als Basis für die Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen.

Gegenstand der Bewertung

Das BfR hat seine Höchstmengenvorschläge für die o. g. Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und in angereicherten Lebensmitteln aktualisiert.

Das Institut weist darauf hin, dass die Ableitung von Höchstmengen für konkrete Produkte keine originäre Aufgabe der Risikobewertung ist. Vielmehr wurden hier – auf Basis der durch Risikobewertung (z. B. von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)) abgeleiteten tolerierbaren täglichen oberen Aufnahmemengen (Tolerable Upper Intake Levels, ULs) – Optionen aufgezeigt, die die Entscheidungen des Managements bei der Festsetzung von Höchstmengen für NEM und Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs unterstützen sollen.

Im Folgenden wird das methodische Vorgehen des BfR bei der Ableitung von Höchstmengen für Einzelprodukte vorgestellt.

Vollständiger Beitrag

Quelle: BfR