Kritik am Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats

Moralische Erziehungsansätze stehen im Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht a. D., hat sich im Rahmen der Jahrestagung des Lebensmittelverbands Deutschland kritisch zu den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (WBAE) geäußert. Der Verfassungsrechtler sieht vor allem das vom WBAE herangezogene Verbraucherleitbild problematisch:

„Das im Verbraucherschutz und im Wettbewerbsrecht gültige Leitbild des mündigen Verbrauchers entspricht auch dem Menschenbild des Grundgesetzes als einer selbstbestimmten, zur eigenen Entfaltung befähigten Persönlichkeit. Einseitig fokussierte ‚Ideale‘ einer vollständig gesteuerten, zieloptimierten Gesellschaft widersprechen diesem Menschenbild.“

Weiter führt Di Fabio über das WBAE-Gutachten aus: „Im Hinblick auf erwachsene Bürger verfügt die öffentliche Gewalt in aller Regel nur über einen allgemeinen Auftrag zur Information und Aufklärung, nicht zur Vorgabe von erzieherischen Weltanschauungen oder Lebenssinn. Sachliche Verbraucherinformationen und Aufklärungsmaßnahmen stärken in diesem Sinne das Leitbild des autonomen Verbrauchers. Der Gesetzgeber darf unter Achtung der Grundrechte kollektive Ziele formulieren und verbindlich machen, aber dabei nicht die Freiräume für Selbstentfaltung und eigenes Entscheiden substantiell entziehen. Er darf den Bürger nicht durch moralische Erziehung ‚bessern‘. Die Art und Weise der Ernährung gehört zur persönlichen Lebensgestaltung. So entstehen derzeit viele neue Ernährungstrends weitgehend ohne staatliche Vorgaben.“

René Püchner, Präsident des Lebensmittelverbands Deutschland sieht die Haltung der Wirtschaft zum Leitbild der mündigen Verbraucherin und des mündigen Verbrauchers bestätigt: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahl bei ihren Konsumentscheidungen haben. Wichtig ist, dass es sich um bewusste und freie Entscheidungen handelt, die auf Grundlage umfassender Informationen und dem Verständnis, diese einzuordnen und zu beurteilen, getroffen werden. Dafür brauchen wir Transparenz, Kennzeichnung und wissenschaftsbasierte und objektive Aufklärung, zum Beispiel über Fragen der Nachhaltigkeit und der Lebensmittelsicherheit.

Was wir nicht brauchen, sind staatliche Maßnahmen, die in das Marktgeschehen lenkend eingreifen wollen und dabei auch noch bestimmte soziökonomische Gruppen übervorteilen, wie beispielsweise eine Zucker- oder Fettsteuer, eine Tierwohlabgabe, aber auch verpflichtende Vorgaben für die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln im Rahmen der Reduktionsstrategie.“

Diese kritische Haltung vertritt auch Prof. Di Fabio: „Wirtschaftliche Lenkungsmaßnahmen müssen legitime Ziele verfolgen und geeignet, erforderlich und angemessen, das heißt verhältnismäßig, sein, um diese Ziele schonend zu erreichen. Es geht darum, öffentliche Gemeinwohlziele so zu erreichen, das grundrechtliche Freiheiten in möglichst geringem Umfang eingeschränkt werden. Lenkungsmaßnahmen dürfen zudem einkommensschwächere Bevölkerungsschichten mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip nicht übermäßig belasten und müssen insgesamt eine faire Lastenverteilung berücksichtigen.“

René Püchner unterstreicht darüber hinaus mit Blick auf das vom WBAE formulierte Ziel einer nachhaltigeren Ernährung die Bedeutung der Wirtschaft für diesen Prozess: „Die Ökonomie muss als gleichwertige Dimension in einem gemeinsamen Verständnis über eine nachhaltigere Ernährung berücksichtigt werden, nicht nur wie vom Wissenschaftlichen Beirat vorgetragen die Dimensionen Gesundheit, Umwelt, Soziales und Tierwohl.

So ist es auch ausdrücklich in den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, festgehalten. Denn eine nachhaltigere Ernährung bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes mit einem Fokus auf der Stärkung der Eigenverantwortung des Individuums und der Innovationskraft der Unternehmen. Das, was bereits jetzt auf dem Markt passiert, um der Klimaneutralität näher zu kommen und einen gesunden, aktiven Lebensstil zu fördern, ist das Ergebnis von stetigen Innovationen, Kreativität, Freiwilligkeit und einem funktionierenden Wettbewerb – und nicht von staatlichen Regulierungsvorgaben.“

Hintergrund

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE):

Am 21. August 2020 hatte der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sein Gutachten mit dem Titel „Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten“ an Bundesministerin Julia Klöckner übergeben. In seinem Gutachten kommt der WBAE zu dem Ergebnis, dass eine Notwendigkeit für eine große Transformation bestehe, die Lebensstile und eine Änderung der Konsummuster umfassen müsse. Hierzu bedürfe es u. a. einer stärker nachfrageseitig ansetzenden Politik. Die Politikempfehlungen des Gutachtens basieren auf einem Nachhaltigkeitsverständnis, das sich an den vier Dimensionen Gesundheit, Umwelt, Soziales und Tierwohl orientiert.

Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Universität Bonn

Die Vorschläge des WBAE sind sehr weitreichend, deshalb hat der Lebensmittelverband Deutschland den renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn, gebeten, sich die Empfehlungen anzuschauen, zu analysieren und aus rechtlicher Sicht zu hinterfragen. Das Gutachten von Prof. Di Fabio mit dem Titel „Staatliche Ernährungspolitik und Verfassung“ ist am 16. April 2021 in Heft 2 der Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht (ZLR) veröffentlicht worden und soll Gegenstand des weiteren konstruktiven Dialogs mit dem BMEL sowie der Politik auf Bundes- und Landesebene sein.

Stellungnahme des Lebensmittelverbands Deutschland zum WBAE-Gutachten

Der Lebensmittelverband hat weiterhin in zehn Punkten seine Position zu dem Gutachten des WBAE niedergelegt. Diese konzentrieren sich auf übergeordnete Aspekte und stellen keine detaillierte Bewertung aller in dem Gutachten herausgestellten Herausforderungen und Politikempfehlungen dar: www.lebensmittelverband.de/20210624-position-wbae-gutachten.

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

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Quelle: Lebensmittelverband