Deutscher Nachhaltigkeitskodex: BVE stellt aktuellen Branchenleitfaden vor

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) stellt heute (24.02.2022) ihren aktualisierten Branchenleitfaden für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vor.

Die dritte Auflage des Leitfadens hilft Unternehmen der Ernährungswirtschaft, sich auf die wesentlichen Ziele und Anforderungen zu konzentrieren sowie Nachhaltigkeitsinformationen effizient aufzuarbeiten.

„Der DNK bietet ein großes Potential für die Branche, ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu dokumentieren und zu verstetigen. Inzwischen informieren und schulen wir jährlich über 100 Unternehmensvertreter in der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien und einem einfachen, aber transparenten Reporting. Angesichts der zunehmenden gesetzlichen Berichtspflichten steigt der Unterstützungsbedarf stetig“, sagt Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der BVE.

Durch den Branchenleitfaden wird die Anleitung zum DNK auf die Bedürfnisse der Ernährungswirtschaft zugeschnitten. Erstberichterstattern bietet er somit einen leichten Einstieg; erfahrene Unternehmen können ihn als Rahmenwerk für die Fortentwicklung und eine bessere Vergleichbarkeit ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten einsetzen.

„Der DNK bietet aktuell noch mehr Möglichkeiten für eine Indikatoren gestützte Berichterstattung, ohne die Einstiegsschwelle zu hoch zu setzen. Deshalb wurden für die dritte Auflage des Leitfadens die Indikatoren geschärft und im Branchenkontext erklärt. Wir arbeiten dafür mit vielen Beispielen von großen wie kleinen Unternehmen aus unserer Branche“, erläutert Sabet.

Der aktualisierte Leitfaden hilft auch dabei, den Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit zu bewahren. Es wird verdeutlicht, wie der DNK von Unternehmen genutzt werden kann, um diesen Pflichten so einfach und gut wie möglich nachzukommen.

Besonders relevant ist das, seitdem bekannt ist, dass die EU-CSR-Berichtspflicht auf alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ausgedehnt werden wird. Aber auch die EU-Taxonomie, die EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten, die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder auf freiwilliger Basis der EU-Code of Conduct für die Lebensmittelkette verlangen von Unternehmen eine Berichterstattung. Daher braucht es Hilfestellungen, wie man den zahlreichen Anforderungen am besten gerecht werden kann.

„Als BVE setzen wir uns dafür ein, dass auch in Zukunft die von den Unternehmen angewendeten Berichtsformate vom Gesetzgeber für die verschiedenen Berichtspflichten anerkannt werden, und dass doppelte und dreifache Berichterstattungen vermieden werden können“, so Sabet.

Der DNK wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung erstellt, um den Nachhaltigkeitsgedanken in der Wirtschaft voranzubringen. Er unterstützt Unternehmen, die freiwillig für sich und andere mehr Transparenz über ihre Leistungen und Ziele schaffen wollen und hilft Berichtspflichtigen, ihren Pflichten nachzukommen. Zudem ermöglicht er, Aktivitäten für Geschäftspartner und Kunden transparent und vergleichbar zu machen.

Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.

Die Ernährungsindustrie ist mit einem jährlichen Umsatz von 181 Mrd. der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Über 610.000 Beschäftigte in rund 6.100 Betrieben versorgen die Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deut-scher Lebensmittel schätzen.

Quelle: BVE