Die Kommission hat heute (22.06.2022) richtungsweisende Vorschläge zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Renaturierung in ganz Europa – von landwirtschaftlichen Flächen und Meeresgebieten bis hin zu Wäldern und städtischen Gebieten – angenommen. Die Kommission schlägt ferner vor, die Verwendung chemischer Pestizide und der von ihnen ausgehenden Risiken bis 2030 um 50 % zu verringern. Dies sind die wichtigsten Legislativvorschläge zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die dazu beitragen werden, die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in der EU und weltweit zu gewährleisten.
Der Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein wichtiger Schritt, um den Kollaps von Ökosystemen zu verhindern und den schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts vorzubeugen. Die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Flüssen, Wäldern, Grasland, Meeresökosystemen und städtischen Gebieten in der EU und der darin vorkommenden Arten ist eine grundlegende, kostenwirksame Investition in unsere Ernährungssicherheit, unsere Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel, unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Desgleichen werden auch die neuen Vorschriften für chemische Pestizide den ökologischen Fußabdruck des Lebensmittelsystems der EU verringern, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Bürgerinnen und Bürgern und Beschäftigten in der Landwirtschaft schützen und dazu beitragen, die wirtschaftlichen Verluste zu mindern, die wir aufgrund der sich verschlechternden Bodengesundheit und des durch Pestizide verursachten Rückgangs an Bestäubern bereits hinnehmen müssen.
Gesetz zur Wiederherstellung Europas geschädigter Natur bis 2050
Die Kommission präsentiert heute Vorschläge für die allerersten Rechtsakte ihrer Art, die ausdrücklich auf die Wiederherstellung der Natur in Europa abzielen, um 80 % der europäischen Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherzustellen und um alle Ökosysteme zu renaturieren – von Wald- und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen. Laut diesem Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur gelten für jeden Mitgliedstaat rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen. Diese Ziele ergänzen die bestehenden Rechtsvorschriften. Bis 2030 sollen für mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt und diese bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme ausgedehnt werden.
Das Gesetz wird die bisherigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur wie z. B. Renaturierung, Wiederaufforstung, Begrünung von Städten oder Beseitigung von Umweltbelastungen ausweiten, damit sich die Natur erholen kann. Die Wiederherstellung der Natur ist nicht gleichbedeutend mit Naturschutz und führt nicht automatisch zu mehr Schutzgebieten. Die Wiederherstellung der Natur ist zwar auch in Schutzgebieten notwendig, deren Zustand sich zunehmend verschlechtert, aber nicht alle wiederhergestellten Gebiete müssen zu Schutzgebieten erklärt werden. Bei vielen davon wird dies nicht geschehen, da die Wiederherstellung Wirtschaftstätigkeiten nicht ausschließt. Bei der Wiederherstellung geht es darum, im Einklang mit der Natur zu leben und zu produzieren, indem überall für mehr biologische Vielfalt gesorgt wird, und zwar auch in den Gebieten, in denen Wirtschaftstätigkeiten stattfinden, wie z. B. Wälder, landwirtschaftliche Flächen und Städte.
Alle Teile der Gesellschaft wirken eng bei der Wiederherstellung mit und ziehen Nutzen daraus. Sie muss inklusiv sein und hat besonders positive Auswirkungen auf diejenigen, die für ihren Lebensunterhalt unmittelbar auf eine gesunde Natur angewiesen sind, darunter Land- und Forstwirte sowie Fischer. Jeder Euro, der in die Wiederherstellung der Natur investiert wird, bringt eine Rendite von 8–38 € dank der Ökosystemdienstleistungen, die die Ernährungssicherheit, Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen, Klimaresilienz und Anpassung an den Klimawandel und menschliche Gesundheit fördern. Die Investitionen führen auch zu mehr Natur in unseren Landschaften und im Alltag – mit nachweislichen Vorteilen für Gesundheit und Wohlbefinden sowie kulturellem und Erholungswert.
Im Gesetz zur Wiederherstellung der Natur werden Zielvorgaben und Verpflichtungen für die Wiederherstellung verschiedenster Ökosysteme an Land und im Meer festgelegt. Dabei werden die Ökosysteme mit dem größten Potenzial für den Abbau und die Speicherung von CO2 und die Prävention oder Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen zu den obersten Prioritäten gehören. Das neue Gesetz baut auf bestehenden Rechtsvorschriften auf, beschränkt sich aber nicht auf die Schutzgebiete der Habitat-Richtlinie und von Natura 2000, sondern soll alle natürlichen und naturnahen Ökosysteme in der EU bis 2030 auf den Weg der Erholung bringen. Dafür werden umfangreiche EU-Mittel bereitgestellt. Aus dem aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen werden rund 100 Mrd. € für die Förderung von biologischer Vielfalt und Wiederherstellung zweckgebunden.
Quelle: EU Kommission