LGL-Untersuchungen von Milch zeigen erfreuliche Ergebnisse

Bayern ist in Deutschland Milchproduzent Nummer eins. Milch, insbesondere Kuhmilch, ist essentieller Bestandteil unserer Ernährung, neben reichlich Eiweiß enthält sie auch wichtige Mineralstoffe und Vitamine.

Milch
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Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher untersucht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Konsum- und Rohmilch aus Produktion und Handel regelmäßig hinsichtlich zahlreicher Kriterien auf ihre Sicherheit als Lebensmittel. Anlässlich des Weltmilchtags am 1. Juni stellt das LGL seine Untersuchungsergebnisse aus 2021 und 2022 vor.

Pasteurisierte Milch

Pasteurisierte Milch wird auch als „Frischmilch“ oder „frische Milch“ bezeichnet. Sie kann kurzzeit- oder hocherhitzt worden sein, wobei die klassische kurzzeiterhitzte Milch ca. eine Woche, die mit der Kennzeichnung „hält länger frisch“ versehene Milch ca. drei Wochen haltbar ist (jeweils ungeöffnet und gekühlt).

Von Januar 2021 bis Anfang Mai 2022 untersuchte das LGL 298 Proben pasteurisierter Milch auf Keime, wobei fünf Proben (1,7 %) aufgrund sensorischer und mikrobiologischer Mängel beanstandet und als zum Verzehr nicht geeignet bewertet wurden (eine Gesundheitsgefährdung bestand jedoch nicht). Bei weiteren 252 Beprobungen wurde die ausreichende Erhitzung zur Haltbarmachung überprüft, bei 92 der Frischezustand (u. a. mittels pH-Wert-Messung) sowie bei 13 Proben der (verbotene) Zusatz von Wasser kontrolliert. Diese 357 Proben waren alle unauffällig.

H-Milch

Als H-Milch bezeichnet man ultrahocherhitzte Milch (die Kennzeichnung H auf der Verpackung steht für „haltbar“), sie ist in ungeöffnetem Zustand auch ohne Kühlung drei bis sechs Monate lang haltbar. Das LGL untersuchte im oben genannten Zeitraum 161 H-Milch-Proben hinsichtlich auffälliger Keimzahlen, von diesen Proben waren fünf (3,1 %) aufgrund sensorischer bzw. mikrobiologischer Mängel als nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen – auch hier bestand jedoch kein Risiko für Konsumenten. Bei den Untersuchungen auf Frischezustand (93 Proben), ausreichende Erhitzung (16 Proben) und Wasserzusatz (2 Proben) waren keine Auffälligkeiten festzustellen.

Rohmilch

Rohmilch ist Milch, die keinem Erhitzungsverfahren unterzogen wurde. Da Rohmilch mit Krankheitserregern (z. B. EHEC, Campylobacter, Listerien) belastet sein kann, ist die Abgabe von Rohmilch an Konsumenten in Deutschland grundsätzlich verboten. Erlaubt sind lediglich die Abgabe von „Vorzugsmilch“ und „Milch ab Hof“. Landwirtschaftliche Betriebe dürfen Rohmilch als „Milch ab Hof“ unter bestimmten Auflagen, darunter dem deutlichen Hinweis „vor dem Verzehr abkochen“, an Verbrauchinnen und Verbraucher abgeben. 2021 untersuchte das LGL 63 Rohmilchproben aus sogenannten Milch-Tankstellen.

Der Nachweis von Krankheitserregern in sieben dieser Proben (11,1 %) untermauert, wie wichtig es ist, Rohmilch vor dem Verzehr zu erhitzen (20 bis 30 Sekunden auf mindestens 72 Grad Celsius). Eine Ausnahme stellen nur Rohmilchprodukte dar, die von eigens hierfür durch das Veterinäramt genehmigten Betrieben als „Vorzugsmilch“ in Verkehr gebracht werden: Diese Produkte können ohne Abkochen verzehrt werden, da sie strengen hygienischen Qualitätsvorschriften und Kontrollen unterliegen.

Neben den oben aufgeführten Untersuchungen führt das LGL für alle Milcharten chemische Analysen auf Rückstände sowie mögliche Umweltbelastungen durch. Im Zeitraum Januar 2021 bis Anfang Mai 2022 waren alle durchgeführten 141 Untersuchungen auf Dioxine, Desinfektions- und Pflanzenschutzmittelrückstände unauffällig, ebenso wurden keine PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, 20 Proben), Schimmelpilzgifte (Aflatoxin M1, 61 Proben) oder gesundheitlich bedenkliche Elemente (wie Blei, Quecksilber, Arsen, 32 Proben) im oben genannten Untersuchungszeitraum in Milch nachgewiesen. 540 Proben wurden auf Tierarzneimittelrückstände untersucht, lediglich drei davon waren aufgrund geringfügiger Höchstgehaltsüberschreitungen für Diclofenac auffällig.

Auch die Kennzeichnung der Milch wird am LGL überprüft. Hier kam es 2021/2022 bei 47 von 523 Proben zur Beanstandung. Einer der Beanstandungsgründe war beispielsweise die Form der Nährwertangaben oder nicht zulässige gesundheitsbezogene Angaben.

Quelle: LGL