Der Markt an koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken wächst immer weiter.
Neu im Angebot sind Produkte, die Cascara enthalten. Cascara ist das Fruchtfleisch der Kaffeekirsche, die sogenannte Pulpe. Bei der Gewinnung der Kaffeebohnen bleibt die Pulpe als Nebenprodukt übrig. Seit Anfang des Jahres darf sie in der EU als fertiges Aufgussgetränk oder pur in getrockneter Form verkauft werden. „Wer Cascara ausprobieren möchte, sollte bevorzugt Produkte aus fairem Handel und Bioanbau wählen“, empfiehlt Andrea Danitschek, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Erhöhter Koffeingehalt möglich
Wie die Kaffeebohne enthält auch die Pulpe Koffein. Obwohl ein Cascara-Aufguss geschmacklich eher einem süßlich-herben Früchtetee ähnelt, sollte man den Koffeingehalt nicht unterschätzen. Er kann im Aufguss sogar höher sein als in Kaffee. Verzehrfertige Cascara-Drinks müssen einen Warnhinweis tragen, wenn sie mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter enthalten. Insbesondere für Kinder, Schwangere und Stillende sind solche Getränke ungeeignet.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern