KiTa-Qualitätsgesetz verabschiedet: Mehr Chancengleichheit – auch durch Ernährung und Bewegung

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat dem KiTa-Qualitätsgesetz zugestimmt. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Das Gesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz aus dem Jahr 2019 weiter und soll zu mehr Chancengleichheit beitragen. Denn in der Kindertagesbetreuung werden die Fundamente für das spätere Leben, für Schule, Ausbildung und Beruf gelegt. Der Schlüssel dafür ist frühkindliche Bildung.

Handlungsfelder, die durch das neue Gesetz gefördert werden sollen sind: Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, eine starke Kita-Leitung, ein bedarfsgerechtes Angebot, die Förderung der Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung, die Stärkung der Kindertagespflege und die Förderung der sprachlichen Bildung. Dafür stellt der Bund 4 Milliarden Euro für 2023 und 2024 zur Verfügung.

Ein wichtiger Akteur und Partner im Handlungsfeld Ernährung und Bewegung ist das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) im Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Denn der wichtigste Ansatzpunkt für Ernährungsbildung in Kita und Kindertagespflege ist die Gestaltung von Ess-Situationen. Verantwortliche Bezugspersonen nehmen hier eine Schlüsselposition ein. Beim NQZ gibt es zahlreiche Arbeitsmaterialien und Hilfestellungen dazu; und das BZfE entwickelt seit Jahren Medien zur Ernährungsbildung für alle Altersstufen.

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Quelle: www.bzfe.de