Kinderschutz hat Priorität: Werbung für Dickmacher jetzt stoppen!

Die Stiftung Kindergesundheit begrüßt den Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Özdemir mit dem Ziel, an Kinder gerichtete Werbung für zu süße, zu fette und zu salzige Lebensmittel zu beschränken. Die vorgeschlagenen Regelungen sollten jetzt ohne Abstriche umgesetzt werden.

Ärzteschaft, Fachgesellschaften und Wissenschaft sind sich einig: Werbung für ungesunde Kinderlebensmittel macht Kinder nachweisbar krank. „Die Studienlage ist glasklar“, betont Kinder- und Jugendarzt Professor Dr. Dr. Berthold Koletzko, Stoffwechselspezialist an der Universitätskinderklinik München und Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit. „Die Exposition gegenüber Werbung ist unmittelbar mit vermehrter Adipositas verbunden. Besonders stark gefährdet sind Kinder und Jugendliche aus sozio-ökonomisch schwachen Familien. Die bisherigen freiwilligen Selbstbeschränkungen waren nicht wirksam. Deshalb ist eine gesetzliche Beschränkung von an Kinder gerichteter Werbung für ungesunde Lebensmittel sehr wichtig für ihren Gesundheitsschutz.“

Die Stiftung Kindergesundheit unterstützt den von Minister Cem Özdemir vorgelegten Gesetzentwurf zur Begrenzung der an Kinder gerichteten Werbung für Lebensmittel mit ungünstiger Zusammensetzung. „Ausdrücklich begrüßen wir den Einbezug aller Medien einschließlich der rapide zunehmenden Online-Vermarktung durch Influencer, der in den Tag und den Abendstunden ausgestrahlten Werbung, sowie der Werbemaßnahmen im Umkreis von KiTas, Schulen und von Kindern besuchten Freizeiteinrichtungen“, sagt Koletzko. Jetzt komme es darauf an, das Gesetz zügig zu verabschieden und eine Verwässerung durch die Lobbyarbeit von Kreisen mit starken wirtschaftlichen Interessen zu verhindern. Denn die Mehrheit der Bevölkerung und Eltern befürwortet eine solche Werbebegrenzung.

„Die Politik muss hier konsequent vorgehen. Das im Kindesalter erlernte Essverhalten prägt die Gesundheit lebenslang. Der Staat trägt hier Verantwortung für das Kindeswohl und den Schutz des in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verbrieften Rechtes jedes Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“, so Koletzko.

Quelle: Stiftung Kindergesundheit