Saftige Neuerungen: Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar überarbeitet

Die Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar beschreiben, was in puncto Herstellung, Beschaffenheit und Bezeichnung typisch für die beliebten Getränke auf dem Markt ist.

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat die Beschreibungen für Fruchtsaft aktualisiert und die Produktgruppe der Fruchtnektare neu in die Leitsätze aufgenommen. Zum einen wurde mit der Neufassung eine Parallele zu den Leitsätzen für Gemüsesaft und Gemüsenektar geschaffen, zum anderen wurde dem Bedarf nach bislang fehlenden Beschaffenheitsmerkmalen für Fruchtnektar entsprochen.

Bei einem Fruchtsaft darf – im Gegensatz zum Nektar – kein Wasser zugesetzt werden. Das ist gesetzlich geregelt. Aber Leitsätze berücksichtigen auch die sogenannte allgemeine Verkehrsauffassung und die berechtigte Verbrauchererwartung. Dadurch ergeben sich noch weitere Anforderungen an Fruchtsäfte, beispielsweise hinsichtlich eines Mindestgehaltes an Fruchtsäure oder Vitamin C je nach Obstsorte. Die Kennzeichnung „mild“ auf einer Orangensaft-Packung steht für einen geringen Säuregehalt.

Zu 100 Prozent Frucht gilt bei Fruchtsäften übrigens immer, egal ob direkt aus der Frucht oder aus Konzentrat. Fruchtsaftkonzentrate werden als entwässerte „Leichtversionen“ anstelle der ganzen Früchte aus den entsprechenden Herkunftsländern geliefert. Das minimiert den logistischen Aufwand des Transports und bietet den Herstellern damit die Möglichkeit nachhaltig(er) produzieren zu können. Zudem wurde die zwischenzeitlich weit verbreitete Hochdruckbehandlung (High Pressure Processing, HPP) zur Haltbarmachung als übliches, physikalisches Verfahren explizit mit aufgeführt. Voraussetzung ist aber, dass die spezifischen und wertbestimmenden Bestandteile und die charakteristische Farbe des Fruchtsaftes erhalten bleiben.

Fruchtnektar besteht aus der Kombination von Fruchtsaft bzw. Fruchtmark mit Wasser, was gerade bei dickflüssigen Säften z. B. aus Aprikose oder Mango der Fall ist. Außerdem werden Nektare oft zusätzlich gesüßt, wie beispielsweise beim Einsatz von sehr sauren Früchten wie Cranberries oder Sanddorn. Der genaue Fruchtanteil und der zugesetzte Zucker sind auf den Etiketten angegeben. Die Bezeichnung des Lebensmittels sowie das Zutatenverzeichnis geben hier wertvolle und verlässliche Auskunft. Sie sind in der Regel zusammen auf der Verpackungsrückseite aufgeführt. Ein Blick lohnt sich, um eine aufgeklärte Kaufentscheidung treffen zu können.

Weitere Informationen:

Die Geschäftsstelle des Sekretariats der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) ist im Bundeszentrum für Ernährung angesiedelt.

Die vollständigen Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission finden Sie unter www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de

Quelle: Nadja Hiller, www.bzfe.de / DLMBK im BZfE