Die Zahl gefälschter, aus Drittländern in die EU importierter Honige ist deutlich gestiegen. Das hat die im März veröffentlichte, groß angelegte Untersuchung „From the hives“ der Europäischen Kommission gezeigt.
Von 360 untersuchten Proben waren etwa 46 Prozent gefälscht, sodass sie nicht der Honigverordnung entsprachen. Besonders häufig war dies bei Honig aus China, der Türkei und Großbritannien der Fall. Häufig wurde der Honig mit Zuckersirup gestreckt. Weitere Betrugsvarianten waren unter anderem Täuschungen in Bezug auf die Herkunft oder die Sorte.
Die meisten gefälschten Proben kam der Untersuchung zufolge aus China. Knapp drei Viertel der 83 untersuchten Honigimporte aus diesem Land waren auffällig. Bei Importen aus der Türkei wurden 14 der 15 untersuchten Proben beanstandet, bei den Honigen aus Großbritannien sogar alle 10 Honige.
Vielfältige Betrugsmöglichkeiten
Laut Honigverordnung ist Honig ein naturbelassenes Produkt, dem keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden dürfen. Da Honig aber zu rund 75 Prozent aus den Zuckerarten Glukose, Fruktose und Saccharose sowie zu knapp 19 Prozent aus Wasser besteht, lässt er sich mit verhältnismäßig einfachen Mitteln strecken. Der Untersuchung zufolge betrafen die Betrugsfälle sowohl die Zusammensetzung als auch die Kennzeichnung. Der Bericht listet unter anderem folgende Betrugsvarianten auf:
- Strecken mit Zuckersirupen, um Kosten zu sparen und Preise zu senken
- Einsatz von Farb- und anderen Zusatzstoffen, um andere Honigsorten vorzutäuschen
- Bewusstes Verschleiern der wahren geografischen Herkunft des Honigs, beispielsweise durch Entfernen der Pollen
Herkunftsangaben bei Honig nur vage
Anhand der Kennzeichnung lässt sich gefälschter Honig nicht erkennen. Auch das Ursprungsland erfahren Verbraucher:innen gerade bei importiertem Honig häufig nicht. Zwar ist für Honig eine Ursprungsangabe verpflichtend. Stammt der Honig aus mehreren Ursprungsländern, sind – je nach Herkunft – auch die Formulierungen „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder sogar „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ zulässig.
Bei Lebensmittelklarheit sind zu der Problematik bereits eine Reihe von Beschwerden eingegangen. Sie zeigen, dass Verbraucher:innen von dieser Form der Herkunftskennzeichnung enttäuscht sind. Auch aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind Angaben wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ als Herkunftsangabe ungeeignet.
An der groß angelegten Untersuchung „From the hives“ beteiligten sich neben 16 EU-Ländern auch Norwegen und die Schweiz. Sie sammelten und überprüften in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 320 Proben von importiertem Honig aus 20 Ländern.
Quelle: Europäische Kommission (2023): „EU coordinated action “From the Hives” (Honey 2021-2022)“