Verbraucherschützer haben als angeblich glutenfrei deklarierte Lebensmittel untersucht

Wie entspannt kauft es sich für Zöliakiebetroffene ein und wie relaxed können sie ins Restaurant gehen?

Diesen Fragen spürte das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt nach. Stichprobenartig wurde untersucht, ob wirklich glutenfrei drin ist, wo glutenfrei draufsteht. Das Ergebnis dürfte viele Zöliakiebetroffene wenig überraschen. Zusammengefasst: Dem Handel kann man trauen, der Gastronomie nicht.

Die Verbraucherschützer gingen in Supermärkte, Bäckereien, Restaurants und Kantinen. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich von 2022 bis annähernd zum Ende des ersten Halbjahres 2023. Untersucht wurden sowohl als „glutenfrei“ ausgelobte Lebensmittel als auch Produkte, bei denen zu vermuten ist, dass sie glutenhaltige Zutaten enthalten, dies aber nicht hervorgehoben gekennzeichnet ist. Dazu wurden 62 Lebensmittel aus dem Handel, aus handwerklichen Bäckereien und aus Restaurants, Imbisseinrichtungen und Kantinen unter die Lupe genommen.

In keinem der 33 im Einzelhandel entnommenen, als „glutenfrei“ gekennzeichneten Lebensmittel wurde Gluten nachgewiesen. Soweit die gute Nachricht!

Anders sah es jedoch bei den 16 Gerichten aus, die ohne Hinweis auf die darin enthaltenen glutenhaltigen Getreidezutaten in Restaurants, beziehungsweise der Gemeinschaftsverpflegung angeboten wurden. In 10 dieser Proben sowie in 2 Kuchen waren deutliche Glutengehalte nachweisbar. Ein weiteres Gericht aus einem Restaurant enthielt mit 74 Milligramm Gluten pro Kilogramm einen Glutengehalt, der eine Kontamination in der Küche als Ursache nahelegt. Dennoch kann auch dieser niedrige Gehalt für Zöliakiekranke bereits ein ernsthaftes gesundheitliches Problem darstellen. Insgesamt enthielten 61 Prozent der Gerichte bzw. Backwaren, die keinen Hinweis auf das Vorhandensein von Gluten trugen, „nennenswerte Mengen“ Gluten, so das Ergebnis der Untersuchungen.

Fazit des Landesamtes: Während von Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit Betroffene sich im Einzelhandel guten Gewissens an der „glutenfrei“-Kennzeichnung orientieren können, empfiehlt sich beim Kauf loser Backwaren und vor allem in Restaurants, Imbisseinrichtungen und Kantinen eine Nachfrage beim Personal, ob die angebotenen Lebensmittel glutenhaltige Zutaten enthalten oder nicht.

Meldung: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Quelle: DZG