Lebensmittelrückruf: Was tun bei Mängeln?

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erklärt, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle eines Rückrufs verhalten können und was zu tun ist, wenn Mängel zu Hause auffallen.

Bei unternehmensinternen Eigenkontrollen wird streng auf höchste Produktqualität geachtet. Dennoch führen Verunreinigungen einzelner Chargen zu Lebensmittelrückrufen. Was ist in diesen Fällen zu tun?

Was sind Rückrufe?

Schimmelsporen, Metallabtrieb oder Grenzwertüberschreitungen – Lebensmittel, die gesundheitsschädlich oder falsch gekennzeichnet sind, dürfen nicht in Umlauf geraten. Wird ein Mangel erst nach Auslieferung entdeckt, landen die Lebensmittel in den Ladenregalen und die Hersteller rufen sie offiziell zurück. Verbraucher erfahren auf verschiedenen Wegen von den Rückrufaktionen. Auf der Internetseite Lebensmittelwarnung.de können sich Verbraucher über Rückrufe von Unternehmen und Warnungen von Behörden informieren. Supermärkte machen durch Aushänge auf Rückrufe aufmerksam. Zudem veröffentlichen die betroffenen Unternehmen Warnungen auch über eigene Pressemitteilungen und in den sozialen Medien.

Jeder Rückruf enthält Informationen über den Rückrufgrund, über die angegebene Haltbarkeit, die Chargennummer und Rückgabemöglichkeiten des betroffenen Produktes. „Stellen Verbraucher zu Hause fest, dass ihr Produkt betroffen ist, können sie es in der Regel auch ohne Kassenbon in die Verkaufsstelle zurückbringen und den Preis erstattet bekommen“, so Saskia Gentz, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der VZSH.

Sind zunehmende Rückrufe besorgniserregend?

Laut statistischer Auswertung von Lebensmittelwarnung.de nimmt die Anzahl der Lebensmittelwarnungen zu. Seit 2019 stieg sie um 30 Prozent. 2022 wurde mit 258 Lebensmittelrückrufen der derzeit höchste Wert erreicht. Häufigster Rückrufgrund sind Verunreinigungen mit Bakterien, Pilzen oder Viren. Fremdkörper im Produkt oder Überschreitungen gesetzlicher Grenzwerte sind weitere, häufige Gründe für den Rückruf eines Produktes. „Warnungen zu mangelhaften Lebensmitteln nehmen Jahr für Jahr zu. Dies deutet jedoch nicht automatisch auf abnehmende Lebensmittelqualität hin“, so Gentz.

Eine Zunahme der Warnungen ist laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eher als Verbesserung der Lebensmittelsicherheit zu werten. Vor allem durch technischen Fortschritt sind Verunreinigungen heute leichter zu entdecken. Auch müssen sich Unternehmen nach immer höheren Gesundheitsschutzauflagen richten, was die Zunahme an Meldung ebenfalls erklären kann. Werden diese bei der Lebensmittelproduktion nicht eingehalten, sind Unternehmen angehalten, ihre Kunden darüber zu informieren.

Was tun, wenn zu Hause Mängel auffallen?

Wer an seinem Lebensmittel Mängel wie eine unvollständige Lebensmittelkennzeichnung, Fremdkörper im Produkt oder einen untypischen Geschmack feststellt, sollte diese Hinweise unter Angabe der Chargennummer sowie Fotos an das entsprechende Unternehmen weiterleiten. Zusätzlich ist die örtliche Lebensmittelüberwachung für die Prüfung auf Mängel verantwortlich, an die sich Verbraucher wenden können. Zuständig ist immer die Behörde des Kreises, in dem der Lebensmittelunternehmer sitzt. Die Lebensmittelüberwachung nimmt Proben, kontrolliert in Zusammenarbeit mit Sachverständigen die Qualität und Kennzeichnung der Produkte und ahndet Verstöße – wenn nötig mit Bußgeldern oder dem Verbot des Inverkehrbringens.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein