Marktcheck: allerhand Zusatzstoffe in Kindergetränken

Verbraucherzentrale führt Stichprobe durch.

  • 14 Produkte im Check: zu hoher Zuckergehalt und zusätzliche Aromen in der Hälfte der Getränke
  • Zugesetzte Vitamine bieten keinen gesundheitlichen Mehrwert
  • Gesetzliche Regelung zum Schutz vor ungesunden Lebensmitteln notwendig
Zucker
Foto: jan mesaros auf Pixabay

Zucker, Süßungsmittel und Aromen: Auch bei Getränken, die speziell für Kinder aufgemacht sind, wird geschmacklich oft nachgeholfen. Gesund ist das nicht, wie der Marktcheck der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt. Denn bei nahezu jedem zweiten untersuchten Kindergetränk wird bereits die Hälfte der empfohlenen Tagesdosis an freiem Zucker überschritten. Bei sieben von 14 Getränken sorgen zusätzliche Aromen für einen intensiveren Geschmack. Gewöhnen sich Kinder daran, haben natürlich schmeckende Lebensmittel oft keine Chance mehr.

Fast jedes sechste Kind in Deutschland leidet unter Übergewicht oder Adipositas – häufig begünstigt durch die Aufnahme zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke. Ein Grund, das Getränkeangebot für Kinder genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen im Marktcheck die Angaben zu den Inhaltsstoffen von 14 Kindergetränken untersucht. Im Fokus standen dabei der Zuckergehalt, Süßstoffe, Aromen sowie zugesetzte Vitamine.

Das Ergebnis ist „viel zu süß“: Sieben von 14 Produkten wurden mit zusätzlichem Zucker gesüßt. „Einige Getränke kommen dadurch auf bis zu zehn Gramm Zucker pro 100 Milliliter, was etwa sechs Zuckerwürfeln in einem üblichen 200 Milliliter-Trinkglas entspricht. Und das ist definitiv zu viel“, stellt Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, fest. „Angesichts der Füllmengen überschreiten sechs der untersuchten Getränke die Hälfte der empfohlenen Tagesdosis an freiem Zucker.“ Der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge sollte bei einem durchschnittlichen Kalorienverbrauch von 2.000 Kilokalorien nicht mehr als 50 Gramm freier Zucker am Tag zu sich genommen werden. Je nach Alter und Geschlecht kann die empfohlene Zuckermenge jedoch auch deutlich geringer ausfallen.

Intensiver Geschmack durch Süßstoffe und Aromen

Anstelle von Zucker sorgen bei zwei Getränken Stevia, Cyclamat und Saccharin für den süßen Geschmack. „Süßungsmittel sind aber nicht unbedingt die bessere Alternative“, merkt Rubach an. Denn dadurch könne schnell eine Gewöhnung an den sehr süßen Geschmack eintreten und das Verlangen nach Süßem steigen. Das sei allerdings auch bei gezuckerten Getränken der Fall. Ähnliches gilt auch für den Zusatz von Aromen: „Sieben der 14 Getränke wurden Aromen beigefügt. Damit können Hersteller den Geschmack ihrer Produkte intensivieren und bestimmte Zutaten sogar vollständig ersetzen“, erklärt die Expertin. „Allerdings kann auch hier ein Gewöhnungseffekt auftreten und die frische Erdbeere irgendwann im Vergleich zu einem künstlichen Produkt mit Erdbeeraroma weniger gut schmecken.“

Vitaminzusatz bietet keinen gesundheitlichen Mehrwert

Eine Extraportion Vitamine im Getränk – warum nicht? „An sich ist dagegen nichts einzuwenden. Bei einer ausgewogenen Ernährung werden Vitamine jedoch in ausreichender Menge aufgenommen. Angereicherte Erfrischungsgetränke sind somit unnötig“, erklärt Rubach. „Wir vermuten, dass viele Getränke damit aufgepeppt werden, um vom eigentlichen Gesundheitswert abzulenken. Denn die im Marktcheck untersuchten Produkte mit zugesetzten Vitaminen enthalten vergleichsweise viel Zucker“, merkt Rubach an.

Freiwillige Selbstverpflichtung offenbar unzureichend

Häufig werden Kindergetränke nicht als kritische Zuckerlieferanten wahrgenommen. Der Marktcheck gibt aber Anlass dafür, solche Getränke anders einzustufen: Der Zuckergehalt ist oftmals zu hoch für Kinder. „Damit Kinder zukünftig vor ungesunden Lebensmitteln und Getränken geschützt werden, ist aus unserer Sicht eine umfassende gesetzliche Regelung notwendig“, stellt die Expertin fest. „Dazu gehören verbindliche Maßnahmen zur Reduktion des Gesamtzuckergehalts von Getränken, deren Aufmachung Kinder anspricht. Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen offenbar nicht aus.“ Solange die Rechtslage so bleibt, sollten sich Eltern nicht von einer kindergerechten Produktaufmachung verleiten lassen und genau hinschauen: Ein Blick auf die Nährwerttabelle verrät den tatsächlichen Zuckergehalt.

Der vollständige Bericht zum durchgeführten Marktcheck sowie weiterführende Informationen sind abrufbar auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen