Halloumi/Hellim – Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Ob als Alternative zu Fleisch und Wurst, oder für mehr Abwechslung auf dem Grill – Grillkäse wird immer beliebter.

Da der Käse beim Garen nur im Inneren weich wird und seine Form behält, kann er – anders als übliche Käsesorten – in der Pfanne gebraten oder direkt auf den Grillrost gelegt werden.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Halloumi“/„Hellim“ ist ausschließlich solchen Erzeugnissen vorbehalten, die der festgelegten Produktspezifikation entsprechen.

Anforderungen an Halloumi g.U.

Halloumi
Foto: Анастасия Белоусова auf Pixabay

Die Bezeichnung „Halloumi“ oder „Hellim“ wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/591 als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) eingetragen. Seit dem 1.10.2021 ist diese Bezeichnung ausschließlich Erzeugnissen vorbehalten, die in Zypern in bestimmten Verwaltungsbezirken hergestellt werden und folgende Produktspezifikationen erfüllen:

  • hergestellt aus frischer Schaf- und/oder Ziegenmilch mit oder ohne Kuhmilch, Lab, Minze aus Zypern sowie Salz;
  • bei Verwendung von Kuhmilch muss ihr Anteil geringer als der von Schaf- oder Ziegenmilch oder eines Gemischs aus Schaf- und Ziegenmilch sein;
  • maximaler Wassergehalt von 46 %;
  • Fettgehalt in der Trockenmasse von mindestens 43 %.

Im Jahr 2022 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES 19 Proben mit der Produktbezeichnung „Halloumi“ hinsichtlich der Einhaltung der Produktspezifikation untersucht.

Das Unionszeichen für eine geschützte Ursprungsbezeichnung und/oder die Abkürzung „g.U.“ waren auf keiner Probe angebracht. Fast alle Proben wurden als „Schnittkäse“ oder „halbfester Schnittkäse“ bezeichnet.

Die halbquantitative Tierarten-Untersuchung ergab, dass mit Ausnahme von einer Probe alle Proben mehr Kuhmilch als das Gemisch von Schaf- und Ziegenmilch erhielten und somit nicht die Produktspezifikation erfüllten.

Bei 18 von 19 Proben wurde eine zu niedrige Trockenmasse beziehungsweise ein zu hoher Wassergehalt festgestellt. Der Mindestgehalt für den Fettgehalt in der Trockenmasse wurde von allen Proben eingehalten.

Keine der eingereichten Proben erfüllte alle Anforderungen an einen Halloumi g.U. Derzeit kann ein Übergangszeitraum angewendet werden, sofern der in dem geographischen Gebiet niedergelassene Wirtschaftsbeteiligte bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Falls den Bedingungen entsprochen wird, kann von der Produktspezifikation abgewichen werden, weshalb keine Beanstandung erfolgte. Die Übergangsfrist endet am 16.7.2024.

Ausblick: Das LAVES wird nach Ablauf der Übergangsfrist die Produkte „Halloumi“/„Hellim“ erneut untersuchen.

Das EU-Gütezeichen „g.U.“ garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. Sämtliche Produktionsschritte müssen in dem betreffenden Gebiet erfolgen. Die Produkte weisen dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Zwischen den Merkmalen des Produkts und seiner geografischen Herkunft muss ein objektiver enger Zusammenhang bestehen.

Quelle: LAVES