Caipirinha – Sommergenuss mit oder ohne Pestizide?

Die Sonne genießen, Freunde treffen und vielleicht den ein oder anderen Cocktail trinken – das ist der Sommer.

Ein Klassiker unter den Cocktails ist der aus Brasilien stammende Caipirinha. Nur vier Zutaten (Zuckerrohrschnaps, Rohrzucker, Limetten und Crushed Ice) braucht es für den erfrischenden Cocktail. Doch wie beeinflusst die Wahl der Limetten den Pestizidgehalt im Cocktail? Das CVUA Stuttgart hat Cocktails mit konventionellen Limetten, konventionellen Limetten mit dem Hinweis „Schale zum Verzehr geeignet“ und Limetten aus ökologischem Anbau zubereitet und den Pestizidgehalt gemessen. Rechtliche Vorgaben, welche Limetten für die Zubereitung des Cocktails verwendet werden dürfen, gibt es nicht. Doch die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede.

Limetten – Schale zum Verzehr geeignet?

Zum Schutz vor einem Verderb während des Transports und der Lagerung werden die Schalen von Zitrusfrüchten häufig mit Nacherntebehandlungsmitteln behandelt. Typische Nacherntebehandlungsmittel sind die Fungizide Imazalil, Thiabendazol, Orthophenylphenol und Pyrimethanil. Doch wie erkennt man, ob die Schale von Limetten behandelt wurde oder nicht?

Wird zur Konservierung der Wirkstoff Thiabendazol verwendet, so muss auf der Verpackung oder auf einem Schild bei der Ware die Angabe „konserviert mit Thiabendazol“ erfolgen. Werden jedoch andere Wirkstoffe zur Oberflächenbehandlung der Schale eingesetzt, so ist die Angabe der Stoffe nur bei Zitronen, Orangen und Mandarinen (einschließlich Satsumas, Clementinen, Tangerinen) verpflichtend. Bei Limetten kann die Angabe freiwillig erfolgen. Daher findet man dennoch häufig die Angabe „konserviert mit …“ auch bei Limetten. Wird bei Limetten keine Angabe zu einer Nacherntebehandlung gemacht, so ist diese jedoch nicht auszuschließen.

Findet keine Nacherntebehandlung der Schale statt, wird dies meist mit der Angabe „Schale zum Verzehr geeignet“ oder „Schale nach der Ernte unbehandelt“ kenntlich gemacht. Erfolgt die Angabe „unbehandelt“, so ist weder eine Nacherntebehandlung, noch eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor der Ernte erlaubt. Im ökologischem Anbau ist eine Oberflächenbehandlung bei Zitrusfrüchten generell nicht erlaubt.

Vollständiger Beitrag und Tabellen

Quelle: CVUA Stuttgart