Erweiterte Aalschonzeit für Berufsfischer beginnt am 15. September

Erweiterte Aalschonzeit für Berufsfischer beginnt am 15. September.

Der EU-Ministerrat für Landwirtschaft und Fischerei hat Mitte des
Jahres 2022 überraschend und ohne Rücksprache mit den Mitgliedsstaaten
ein weitreichendes Schutzpaket für die Fischart Aal (Anguilla anguilla)
für das Jahr 2023 beschlossen. Das hatte für Freizeitangler und Fischer
immense Auswirkungen.

Die Freizeitfischerei auf den beliebten Speisefisch ist für den
Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.03.2024 komplett untersagt worden. Das
Verbot gilt für die Unionsgewässer einschließlich Brackwasser,
Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer, also für fast
alle Teile der Küstengewässer der Nord- und Ostsee.

Für die Berufsfischer gilt nun die verpflichtende Ausweitung der
Aalschonzeit von drei auf sechs Monate. In der Umsetzung wird jegliches
Aneignen und Anlanden, ob direkt Aal oder Aal als Beifang, ab dem
15.September 2023 bis zum 14. März 2024 untersagt.

Gewählt wurde dieser Zeitabschnitt, weil die EU-Verordnung auch
definiert, dass die Wanderungen des Fisches entsprechend seiner
Lebensstadien berücksichtigt werden sollen. Der benannte Schonzeitraum
umfasst die Phase der abwandernden Blankaale in Richtung Sargassosee,
einem Meeresgebiet des Atlantiks, östlich von Florida. Dorthin ziehen
sie, um sich das einzige Mal in ihrem Leben zu vermehren.

„Auch wenn der oberen Fischereibehörde des Landes, dem LALLF, bekannt
und bewusst ist, dass die Fischereibetriebe Blankaale nicht befischen,
außerdem erfolgreiche Besatzmaßnahmen laut Aalmanagementplänen
durchgeführt wurden, ist der europäische Beschluss nicht zu ändern“,
betont Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für
Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.
Bei Zuwiderhandlungen bzw. Verfehlungen werden nach aktuellem Katalog
Bußgelder mindestens ab 100 Euro/kg Aal fällig.

Das Ziel des erweiterten Fangverbots ist, den Bestand des Aals in den
europäischen Gewässern zu schützen und eine 40%ige Abwanderung zu
gewährleisten. Sein Bestand hat in den vergangenen Jahrzehnten
deutlich abgenommen und die Population gilt als stark gefährdet.
Verunreinigte Gewässer, Wasserkraftwerke, Wehre und Kormorane sind
ebenfalls Gründe für die Dezimierung der schlagenartigen Fische.

Hintergrund

Da sich Aale nur einmal in ihrem Leben vermehren, und das nach
frühestens sechs (männliche Tiere) bzw. 12 Jahren (weibliche Tiere),
fehlt jeder auf der Wanderung gefangene Aal in der Reproduktion.
Der Bestand des Europäischen Aals gilt als stark gefährdet. Seit Jahren
werden Anstrengungen unternommen, die seltenen Tiere zu schützen und die
Bestände per Besatzmaßnahmen wieder aufzubauen. Gemäß der
Küstenfischereiverordnung MV kann die Fischereiausübung auf Aal
dementsprechend jederzeit eingeschränkt werden.

Der Aal ist ein Überlebender aus prähistorischen Zeiten und gehört zu
den diadromen Arten. Das heißt, er muss zwischen den Lebensräumen Süß-
und Salzwasser wechseln. Das ausgesprochene Aalfangverbot dient dem
Schutz während des marinen Teils seines Lebenszyklus.

Quelle: LALLF