Einigung bei EU-Lieferkettengesetz: Rechtschaffende Unternehmen werden mit zu vielen Unsicherheiten konfrontiert

Gestern haben sich EU-Parlament, EU-Rat und Kommission im Trilog zum europäischen Lieferkettengesetz vorläufig geeinigt.

Das Ergebnis bewertet Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der BVE und Leiterin Büro Brüssel, wie folgt:

„Die vorläufige Einigung beim europäischen Lieferkettengesetz verfehlt ihr Ziel, zudem mangelt es an Rechtssicherheit. Ob die notwendige EU-weite Vollharmonisierung oder ein risikobasierter Ansatz verankert werden konnten, ist derzeit noch unklar. Die Politik sollte den Unternehmen nicht glauben machen, dass nur große Unternehmen von dem Gesetz betroffen sind – durch den Wertschöpfungskettenansatz wird es alle Unternehmen und Sektoren betreffen.

Daher ist es unverantwortlich, die vielen rechtschaffenden Unternehmen der Ernährungsindustrie mit einer derartigen Unsicherheit zu konfrontieren. Das provoziert den grundlosen Rückzug aus zahlreichen Geschäftsbeziehungen. Am härtesten trifft man damit die diejenigen, die man eigentlich schützen will: die klein- und mittelständischen Unternehmen.

Sorgfaltspflichten sollen staatliche Schutzpflichten nur ergänzen, nicht ersetzen. Es ist daher unverhältnismäßig, dass Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen einschränkungslos beenden müssen, wenn sie die negativen Auswirkungen auf Umwelt oder Menschenrechte durch ihre Geschäftspartner allein nicht verhindern oder beenden können.“

Quelle: BVE