Gänsefleisch aus artgerechter Tierhaltung

Am besten zu Bio- oder Freiland-Ware greifen.

Gans, Gänsebraten
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Eine knusprig gebratene Gans, angerichtet zum Beispiel mit Rotkohl und Klößen, ist für viele Menschen der Inbegriff eines festlichen Weihnachtsessens. Beim Einkauf können Verbraucherinnen und Verbraucher auf das Tierwohl achten.

Gänse aus artgerechter Haltung tragen das Bio-Siegel oder eine der EU-weit gültigen, geschützten Bezeichnungen „Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung“ oder „Bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf“. Bei der Freilandhaltung müssen mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier garantiert sein, bei der bäuerlichen Freilandhaltung zehn Quadratmeter oder mehr. Wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht sein dürfen, ist ebenfalls vorgeschrieben. Gänsefleisch aus diesen Haltungsformen ist allerdings begrenzt erhältlich, sodass die Nachfrage das Angebot im Handel deutlich übersteigt. Übrigens: Angaben wie „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ klingen zwar gut, sagen aber nichts über die Haltungsbedingungen aus, da diese Bezeichnungen nicht geschützt sind.

Beim Einkauf auf dem Wochenmarkt oder beim Metzger am besten nachfragen, woher die Gänse stammen. Zwar kann man bei Gänsefleisch von heimischen Bauernhöfen meist davon ausgehen, dass die Tiere langsam gemästet wurden und genügend Auslauf hatten, aber auch hier empfiehlt es sich, nach der Herkunft des Geflügels zu fragen. Denn teilweise werden zugekaufte Gänse verkauft.

Im Supermarkt ist Gänsefleisch deutscher Herkunft die erste Wahl. Dort gibt es tiefgekühlte Gänse und Teilstücke, die häufig aus Polen und Ungarn kommen. In Ungarn zum Beispiel ist die Gänsestopfmast erlaubt. Dabei erhalten die Tiere über ein Rohr dauerhaft übergroße Futtermengen, sodass sich die Leber krankhaft vergrößert. Diese Praxis ist in Polen zwar verboten, dort ist aber der Lebendrupf weit verbreitet: Den Gänsen werden auch festsitzende Federn ohne Betäubung herausgerissen. Wenn Supermarktketten damit werben, dass sie weder Ware aus Stopfmast noch aus Lebendrupf anbieten, fußt dies häufig auf Auskünften der Lieferbetriebe, nicht auf eigenen Kontrollen.

Quelle: Melanie Kirk-Mechtel, www.bzfe.de