Vorschläge des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ zur Lebensmittelkontrolle

Grundsätzlich richtig – nun muss aber endlich gehandelt werden!

Mit großem Interesse haben wir die Empfehlungen des vom Bundestag eingesetzten  Bürgerrates „Ernährung im Wandel“ zur Kenntnis genommen, welche am 14.01.2024  veröffentlicht worden sind. Die 160 Bürgerinnen und Bürger haben sich im Rahmen Ihrer  Arbeit auch intensiv mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung befasst und sind u. a. zu  folgenden Empfehlungen gekommen: 

  1. Novellierung der Berufsordnung für Lebensmittelkontrolleure
  2. Passende Honorierung und Wertschätzung der Tätigkeit der Lebensmittel kontrolleure
  3. Erhöhung der Kontrolldichte, hierbei darf die Qualität der Kontrollen nicht negativ  beeinträchtigt werden.
  4. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse

Wir danken dem Bürgerrat „Ernährung im Wandel“, den Bundestagspräsidenten nebst Team, der Stabsstelle Bürgerräte des Bundestages, den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates und der ifok GmbH für die engagierte Arbeit. 

Wir als unmittelbar von diesen Empfehlungen betroffene Berufsgruppe begrüßen die  Empfehlungen sehr, da diese mit unseren eigenen Forderungen im Einklang stehen. 

Insbesondere die Novellierung der über 22 Jahre alten Berufsverordnung muss hinsichtlich  der seit 2004 geltenden EU-Regelungen und Standards erfolgen und auch die seit Jahren  steigende Aufgabenfülle widerspiegeln. Zudem sind weitere Stellen zur Erhöhung der  Kontrolldichte zu schaffen. Letztendlich ist eine Anpassung der Vergütung und Besoldung für  unsere tägliche Arbeit zum Wohle der Verbraucher unumgänglich.  

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK) steht der  Veröffentlichung von amtlichen Kontrollergebnisse nicht ablehnend, jedoch kritisch  gegenüber – Transparenz im Rahmen der Verbraucherinformation stellt ein Grundbedürfnis dar, dem angemessen Rechnung getragen werden muss. Allerdings trägt der BVLK e. V. in  keinster Weise einen Flickenteppich von – im schlimmsten Fall 16 unterschiedlichen  Transparenzsystemen in Deutschland mit. Daher bedarf es einer einheitlichen Rechtsgrundlage,  die in ganz Deutschland, wenn nicht sogar europaweit gilt.  

Zu den Empfehlungen des Bürgerrates und der seit vielen Jahren bestehenden Forderungen des  BVLK e. V. bedarf es nun einem schnellen Agieren der politischen Entscheidungsträger auf allen  Ebenen und der Tarifvertragsparteien. 

Es geht hierbei jedoch nicht um den kleinsten politischen Nenner oder die Interessen Einzelner,  sondern um die Sicherheit von Lebensmitteln und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in  die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. 

Quelle: BVLK