Seit dem 4. Januar 2024 können Verbraucherinnen und Verbraucher online die »Mogelpackung des Jahres 2023« wählen.
Zum zehnten Mal ruft die Verbraucherzentrale Hamburg Interessierte auf, an der Abstimmung teilzunehmen. Aus einer Shortlist von fünf Kandidaten können Verbraucherinnen und Verbraucher das Produkt mit der dreistesten versteckten Preiserhöhung im Jahr 2023 wählen. Nominiert sind:
Kandidat 1: Yoghurt-Gums von Katjes
Gleiche Tüte, gleiches Design. Der Inhalt der Yoghurt-Gums ist trotzdem geschrumpft – von 200 auf 175 Gramm. Die gut getarnte „Schrumpfkur“ führt zu einer versteckten Preiserhöhung von 14 Prozent und mehr Verpackungsmüll.
Kandidat 2: Tuc Bake Rolls Meersalz von Mondelez
Mondelez bietet die quasi gleichen Brotchips unter der vermeintlich hochwertigen Marke Tuc „neu“ mit weniger Inhalt an. Mit einer Preiserhöhung im Handel wird die Packung unterm Strich 127 Prozent teurer.
Kandidat 3: Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi
Eine Tafel Marzipan-Schokolade, die größer aussieht, obwohl weniger drin ist. Dazu spart man am Marzipan, verkauft die Schokolade aber zum höheren Preis. Über 30 Prozent teurer ist diese Mogelpackung nur kurze Zeit nach der Umstellung.
Kandidat 4: Listerine Total Care von Johnson & Johnson
Gleich hohe Flasche, aber weniger Inhalt. Johnson & Johnson macht die Flasche seiner Mundspülung einfach schmaler, doch das ist nicht zu erkennen. Dazu steigt der Preis. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen fast 34 Prozent mehr für diese „doppelte Preiserhöhung“ zahlen.
Kandidat 5: Oreo Stieleis von Froneri
Froneri reduziert nicht nur die Anzahl der Oreo Stieleise in der Packung, sondern schrumpft zusätzlich jedes einzelne Eis. Aus 440 Milliliter Eis pro Karton werden 270. Bei gleichem Verkaufspreis entspricht das einer versteckten Preiserhöhung von 63 Prozent.
Rekordjahr an versteckten Preiserhöhungen
Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichte im Jahr 2023 so viele Mogelpackungen wie nie zuvor. Bis zum Ende des Jahres haben die Verbraucherschützer 104 Produkte in ihre Mogelpackungsliste aufgenommen. 2022 waren es mit 76 deutlich weniger und 2021 sogar nur 47.
Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Vorgaben zur Eindämmung von Mogelpackungen
„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich von der Politik im Stich gelassen“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Obwohl das Problem schon lange bekannt sei, habe es stets nur Lippenbekenntnisse und keine Verbesserungen gegeben. Hoffnung mache seit Kurzem ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), wonach bei verringertem Inhalt auch die Verpackung eines Produkts schrumpfen soll.
Valet geht das allerdings nicht weit genug. Er möchte, dass Produkte mit wenig Inhalt nicht mehr im Regal stehen dürfen, sondern alle Verpackungen von den Herstellern grundsätzlich bis zum Rand befüllt werden müssen. „Das wäre ein echter Paradigmenwechsel hin zu weniger Trickserei und mehr Nachhaltigkeit“, so der Verbraucherschützer. Derzeit sind in der Regel bis zu 30 Prozent Luft in der Packung erlaubt, in manchen Fällen sogar mehr.
Gleichzeitig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher gut erkennen können, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde. Eine Kennzeichnung direkt auf der Verpackung wäre die verbraucherfreundlichste Lösung. „Aktuell gleicht unsere Suche nach den geschrumpften Packungen detektivischer Recherchearbeit. Das können die Menschen nicht mal eben beim Einkauf im Supermarkt nebenher bewerkstelligen“, sagt Valet.
»Mogelpackung des Jahres 2023« online wählen
Die Abstimmung zur Wahl der »Mogelpackung des Jahres 2023« läuft bis Montag, den 22. Januar 2024 um 16 Uhr.
- Abstimmungsformular für »Mogelpackung des Jahres«: https://umfrage.vzhh.de/webform/mogelpackung2023
- Infos zu den für das Jahr 2023 nominierten Kandidaten: https://www.vzhh.de/mogelpackung-des-jahres
- Bildmaterial zu den Kandidaten ( Einzelbilder und Gruppenbild)
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg