Mit dem am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der „Nachfolge-Verordnungen“ (= der sogenannten „Lockerungsverordnung“) für verfassungswidrig erklärt.
Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die „alternativlosen“ Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar.
Quelle: Dr. Michael Brunner, Anwälte für Grundrechte (Österreich)
Siehe auch:
https://www.meinbezirk.at/c-politik/diese-covid-19-massnahmen-im-lockdown-waren-gesetzeswidrig_a4322953