Nitratgrenzwerte in Spinat teilweise überschritten

„In zwei von 23 Proben Spinat waren die Höchstgehalte an Nitrat teilweise um ein Mehrfaches überschritten.“, so Prof. Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF). „Auch einige der 20 Proben Feldsalat und Rucola fielen durch sehr hohe Nitratgehalte auf. Aber für diese beiden Salatsorten gibt es derzeit keine gesetzlichen Grenzwerte.“

Nitrat selbst ist keine giftige Substanz. Kritisch ist das Nitrit, das im Körper durch Mikroorganismen aus Nitrat gebildet werden kann. Nitrit reagiert mit dem Blutfarbstoff Hämoglobin, so dass das Blut keinen Sauerstoff mehr transportieren kann. Das ist besonders für Säuglinge akut gefährlich: aufgrund der noch wenig produzierten Magensäure und einem ungenügend entwickelten Enzymsystem entsteht aus Nitrat sehr schnell Nitrit – das kann dann zu einer sogenannten Blausucht führen. Außerdem können aus Nitrat Nitrosamine gebildet werden, die als krebserregend gelten.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes bestehen Festlegungen für maximale Nitratgehalte in Salat, Eisbergsalat und Spinat sowie für Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Gemüsebasis. Sie sind in einer EU-Verordnung (VO (EG) Nr. 1881/2006) festgeschrieben.

„Geringe Nitratgehalte in Gemüseerzeugnissen sind aus Sicht der gesundheitlichen Vorsorge wichtig.“, erklärt Feldhusen. Allerdings diskutiert man auf EU-Ebene eine Anhebung der Grenzwerte für Salat und Spinat. „Die Experten des LALLF schließen sich einer Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung in Berlin an, dass ein Anheben der Grenzwerte dem Ziel der Senkung der Nitratbelastung durch Lebensmittel entgegenstehen würde.“, unterstreicht der Direktor.

Hintergrund

Insbesondere Salate gehören zu den Pflanzen, die Nitrat speichern können. Die Aufnahme und Speicherung von Nitrat ist dabei von verschiedenen Bedingungen abhängig: von der Pflanzenart selbst, der Nitrat-Zufuhr durch Düngung sowie ökologischen Faktoren, wie z. B. Licht, Wasser, Temperatur.

Auch in Lebensmitteln kann es zur Nitritbildung kommen:

a. Wenn das Lebensmittel luftdicht verpackt ist, z. B. im Folienbeuteln eingeschweißter Salat. Mikroorganismen reduzieren dann Nitrat zu Nitrit.

b. Wenn Lebensmittel stark zerkleinert sind und dann längere Zeit geschlossen stehen gelassen werden. Auch hier reduzieren Mikroorganismen vermehrt Nitrat zu Nitrit, da die Oberfläche, an der die Reaktion stattfindet, nun wesentlich größer ist als im unzerkleinerten Zustand. Ein Beispiel ist der Spinat, der stark zerkleinert wird und nitratreich sein kann. Hier sollte man den Spinat auf einmal verbrauchen oder Reste kühlen.

Die Grenzwerte für Nitratgehalte in Salat, Spinat und Eisbergsalat betragen nach unterschiedlichen Bedingungen laut EG-VO zwischen 2.500 – 4.500 mg/kg Frischsubstanz (abhängig von der Gemüseart, dem Anbau, der Erntezeit und des Verarbeitungszustandes). Genaueres erfragen Sie bitte bei Bedarf.

Ergänzende Informationen: Stellungnahme 032/2009 des Bundesinstitutes für Risikobewertung, Berlin: „Nitrat in Rucola, Spinat und Salat“
www.bfr.bund.de/cm/208/nitrat_in_rucola_spinat_und_salat.pdf

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt:
Frau Dr. Antje Krüger
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Quelle: LaLLF