Von erntefrischem Gemüse und fangfrischem Fisch

Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Eigenschaften frischer Lebensmittel

Werden Verbraucher befragt, welche Eigenschaften für sie beim Einkauf von Lebensmitteln besonders wichtig sind, steht „Frische“ ganz weit oben. Ernährungsratgeber empfehlen täglich „frisches Obst und Gemüse“, Supermärkte verfügen über „Frischetheken“ für Fleisch und Fisch und Joghurt wird erst mit dem „Schuss frischer Sahne“ richtig lecker. „So unterschiedlich die Lebensmittel sind, so sehr unterscheiden sich die Bedeutungsinhalte des Begriffes ‚Frische‘, denn eine allgemein verbindliche gesetzliche Definition gibt es für ‚frisch‘ oder ‚Frische‘ nicht“, informiert Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Konsumenten erwarten, dass ein „frisches“ Lebensmittel alle Eigenschaften eines unmittelbar vor dem Konsum geernteten oder hergestellten Produktes aufweist. Obst und Gemüse aus Kühllagern, zum Beispiel Lageräpfel oder Kartoffeln, werden frisch geernteten Produkten gegenüber als gleichwertig betrachtet und sind daher ebenfalls „frisch“. Bei Obst und Gemüse misst sich die Frische an äußeren Merkmalen, dem straffen Gewebe, der Freiheit von vergilbten Pflanzenteilen oder dem Aroma und der Saftigkeit. So kann ein im September geernteter Apfel, der im April aus dem Speziallager kommt, knackig, saftig und aromatisch sein, während der gleiche Apfel bereits nach drei Wochen auf der sonnigen Fensterbank faltig und mehlig wird, und nicht mehr als frisch und knackig empfunden wird. Werbungen wie „gartenfrisch“ oder „erntefrisch“ sind blumig, aber nicht definiert.

Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft wird Frische unterschiedlich definiert. Frische Fische beispielsweise sind lebensmittelrechtlich gesehen Fische, die unverarbeitet sind und ganz oder zubereitet zum Haltbarmachen nur gekühlt, vakuumverpackt oder unter Schutzatmosphäre verpackt werden dürfen und sonst keinen weiteren Behandlungen unterzogen worden sind. Das sagt aber noch nichts darüber aus, ob dieser Fisch die von den Konsumenten erwarteten Frischeeigenschaften besitzt. Frische Fische riechen arteigen, aber nicht unangenehm, ihre Haut glänzt und die Augen sind prall und glänzend, die Gräten stecken fest im Fleisch und die Kiemen sind leuchtend rot. Ein frisches Filet hat ebenfalls eine glänzende Oberfläche und riecht angenehm. Die Werbung „fangfrisch“ ist nicht definiert.

„Jede Werbung mit dem Begriff „Frische“ darf Verbraucher nicht in die Irre führen, das heißt, sie darf keine Erwartungen wecken, die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen“, resümiert Brendel.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.