Parmaschinken in der Gastronomie

Als „Prosciutto di Parma“ (Parmaschinken) wird eine italienische Schinkenspezialität aus einem eng begrenzten Gebiet der Region Parma bezeichnet. Bedingt durch seinen Herstellungsprozess handelt es sich um ein hochpreisiges Erzeugnis, das durch die Eintragung in die Liste der geschützten geographischen Bezeichnung der EU zusätzlich an Exklusivität gewonnen hat.

Rechtliche Vorgaben

Seit 1996 ist „Prosciutto di Parma“ („Parmaschinken“) eine sogenannte geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.). Als „Prosciutto di Parma“ (Parmaschinken) dürfen daher nur hochwertige luftgetrocknete Rohschinken verkauft werden, die gemäß Spezifikation in einem eng begrenzten Herstellungsgebiet, aus bestimmten Schweinerassen, mit Mindestreifezeiten etc. hergestellt wurden.

Nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ist bei diesem Rohschinken unter anderem „jede direkte oder indirekte kommerzielle Verwendung des eingetragenen Namens für andere, auch im Geschmack oder Aussehen ähnliche Erzeugnisse“, nicht möglich. Zudem ist „jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung, selbst wenn der wahre Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist oder wenn die geschützte Bezeichnung in Übersetzungen oder zusammen mit Ausdrücken wie „Art“, „Typ“, „Verfahren“, „Nachahmung“ oder dergleichen verwendet wird“, nicht zulässig. Eine Bezeichnung wie „Schinken nach Art eines Parmaschinken“ für andere mehr oder weniger hochwertige Rohschinken ist deshalb genauso wenig möglich wie die Herstellung außerhalb des engbegrenzten Herstellungsgebietes (Region Emilia-Romagna in Italien).

Vollständiges Dokument:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=1581

Quelle: CVUA Stuttgart