Verbrauchertäuschung bei Meeresfrüchten

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Foto: CVUA Stuttgart

Längst hat die mediterrane und auch die asiatischen Küche bei uns Einzug gehalten. Ein Bestandteil dieser beiden Küchen sind Meeresfrüchte. Doch beim Kauf von Meeresfrüchten ist Vorsicht geboten.

Bekommt der Verbraucher wirklich das, was er im Einzelhandel kauft oder in der Gastronomie bestellt? Wir haben den Test gemacht und 18 als „Meeresfrüchte“ ausgelobte Proben untersucht.

Was sind Meeresfrüchte?

Der Begriff „Meeresfrüchte“ ist rechtlich nicht definiert. Auch in den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuchs werden „Meeresfrüchte“ nicht erläutert.

Bei Meeresfrüchten handelt es sich jedoch grundsätzlich um wirbellose Tiere aus dem Meer. Zu den Meeresfrüchten zählen beispielsweise

  • Krustentiere, wie Krabben
  • Schalentiere, wie Muscheln
  • Kopffüßler, wie Tintenfische

„Meeresfrüchte“ werden meist in Mischungen unterschiedlicher Zusammensetzung angeboten. Handelt es sich um eine Fertigpackung (meist TK-Ware), ist die Zusammensetzung dem Zutatenverzeichnis zu entnehmen. Beim losen Verkauf oder in der Gastronomie ist eine Nachfrage beim Verkäufer oder Gastronom erforderlich, um die Zusammensetzung zu erfahren.

Ein genauer Blick oder die Nachfrage lohnt sich, denn allzu oft werden den Meeresfrüchten Surimi beigemischt. Eine klare Verbrauchertäuschung, falls nicht auf die Verwendung von Surimi hingewiesen wird.

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Quelle: CVUA Stuttgart