Allergene in Lebensmitteln

Ende 2014 trat die Kennzeichnungspflicht für Allergene in loser Ware, d.h. unverpackten Lebensmitteln in Kraft. Im Vorfeld dieser Regelung wurden einzelne Produktgruppen wie Backwaren oder Speiseeis vorab getestet. Viele dieser Proben enthielten auch Bestandteile von Allergenen, die laut Rezeptur eigentlich nicht enthalten sein sollten (Näheres s.u.).

Untersuchungsschwerpunkt waren jedoch, wie zuletzt, die Überprüfungen auf nicht deklarierte Allergene in verpackten Lebensmitteln. Bei insgesamt 2.335 dieser Untersuchungen wurden in 104 Fällen nicht gekennzeichnete Allergene nachgewiesen. Dieser Anteil auffälliger Befunde ging mit 4 % gegenüber den Vorjahren nochmals leicht zurück. Bei weiteren 197 Tests auf Allergene (= 8 %) waren Allergene nachweisbar, allerdings in sehr geringen Spurenanteilen unter dem Beurteilungswert (Näheres hierzu s. unten).

Prozentual am häufigsten waren nicht gekennzeichnete Verunreinigungen durch Milch, Senf, Gluten, Ei und Soja (s. Grafik). Zugenommen hat der Anteil positiver Proben bei Ei (8 statt 4 % im Vorjahr) sowie Milch (14 statt 8 %); eine Abnahme war bei dem Anteil von Proben mit nicht deklarierten Bestandteilen von Soja festzustellen (9 gegenüber 4% im Vorjahr).

Milch wurde häufig in Backwaren oder Fertiggerichten nachgewiesen, ohne dass in der Kennzeichnung darauf hingewiesen wurde. Bei Senf waren ebenfalls Fertiggerichte, dazu Fleischerzeugnisse sowie Gewürzzubereitungen häufig betroffen. Ei und Soja wurden beispielsweise häufiger in Teigwaren, Gluten in Knabber-Erzeugnissen auf Soja- und Maisbasis nachwiesen.

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Quelle: CVUA Stuttgart