Kann bei reinen Geflügelwienern die Hülle von einer anderen Tierart stammen?

Aus den unterschiedlichsten Gründen bevorzugen viele Menschen Wurst aus Geflügelfleisch. Werden etwa Geflügelwiener mit dem Hinweis „100 Prozent“ oder „rein“ angeboten, erwarten die meisten Käufer, dass alle Bestandteile vom Geflügel stammen.

„Doch diese Auslobung kann sich auch nur auf den Fleischanteil beziehen“, sagt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Es gibt beispielsweise Produkte, bei denen die Würste von einer Hülle aus Rindereiweiß oder von einem Schafsaitling umgeben sind“. Verboten ist diese Praxis nicht.

Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse schreiben für ein Fleischerzeugnis mit der Bezeichnung „rein“ bezogen auf eine Tierart vor, dass ausschließlich Fleisch von dieser Tierart verwendet wird. Die Hülle kann durchaus von einer anderen Tierart stammen. Daher lohnt sich immer ein Blick auf die Zutatenliste.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern