Wasser ist nicht gleich Wasser

Neben Leitungswasser gibt es Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser  oder Heilwasser. Doch worin liegt der Unterschied? Erfahren Sie mehr über die Merkmale der einzelnen Wässer und entscheiden Sie, was Ihnen wichtig ist.

Natürliches Mineralwasser

Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung muss natürliches Mineralwasser seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen haben. Gewonnen wird es aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen. Es ist von ursprünglicher Reinheit und zeichnet sich durch seinen Gehalt an Mineralien und Spurenelementen mit ernährungsphysiologischer Wirkung aus. Natürliches Mineralwasser darf mit Kohlensäure versetzt werden. Kohlensäure darf ganz oder teilweise entzogen werden. Es muss am Quellort abgefüllt werden. Auf dem Etikett müssen der Quellname und der Ort der Quellnutzung kenntlich gemacht werden. Darüber hinaus muss ein Analysenauszug mit den charakteristischen Bestandteilen (Mineralstoffzusammensetzung) angegeben werden.

Gut zu wissen: Wer im Restaurant Mineralwasser bestellt, bekommt es in der Flasche serviert. Wasser im offenen Glas ist hingegen Tafel- oder Trinkwasser.

Exkurs Bio-Mineralwasser

Seit einigen Jahren gibt es auch Bio-Mineralwasser zu kaufen. Dieses Mineralwasser ist mit einem speziellen Qualitätssiegel (siehe www.bio-mineralwasser.de ) gekennzeichnet. Bio-Mineralwasser muss strengere Grenzwerte für Schadstoffe einhalten als gesetzlich vorgegeben, umweltfreundlich verpackt sein und gesundheitsfördernde Eigenschaften aufweisen. Der Abfüller muss sich ökologisch und sozial engagieren. Bio-Wasser ist jedoch nicht im EU-Bio-Recht geregelt und darf daher kein EU-Biosiegel tragen.

Tipp: Auch in Ihrer Umgebung gibt es natürliche Mineralbrunnen. Unter www.mineralwasser.com können Sie Ihre Postleitzahl eingeben und Sie erhalten die Namen aller Mineralbrunnen in Ihrer Nähe.

Quellwasser

Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung muss Quellwasser aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen werden. Es muss am Quellort abgefüllt werden und den Richtlinien für Trinkwasser genügen.

Tafelwasser

Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung dürfen zur Herstellung von Tafelwasser außer Trinkwasser und Mineralwasser auch natürliches salzreiches Wasser, Meerwasser, Natriumchlorid und Magnesiumchlorid verwendet werden. Die Grenzwerte für Schadstoffe entsprechen den Anforderungen für Trinkwasser.

Heilwasser

Heilwasser ist ein natürliches Quellwasser aus Heilquellen. Es gilt als Arznei und unterliegt daher dem Arzneimittelgesetz. Heilwässer müssen eine nachweisbare heilende, krankheitslindernde oder -verhütende Eigenschaft besitzen. Diese beruht meist auf dem besonders hohen Mineralstoffgehalt.

Leitungswasser

Laut Trinkwasserverordnung darf von Trinkwasser aus der Leitung keine Gesundheitsschädigung durch Krankheitserreger ausgehen. Es muss daher keimarm sein. Außerdem muss es farb- und geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein. Die Anforderungen und Grenzwerte sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Trinkwasser ist in Deutschland das am strengsten überwachte Lebensmittel.

Wasser mit Geschmack

Im Handel sind Getränke auf Wasserbasis mit leichtem Frucht- oder Kräutergeschmack erhältlich – sogenannte „Near Water“− Getränke („Nah am Wasser“). Diese bestehen meist aus Trinkwasser mit Zusätzen von Fruchtsaft, Tee- und/oder Kräuterextrakten. Oft wird der Geschmack mit Aromen erzeugt. Auch Konservierungsstoffe, verschiedene Zuckerarten und Süßungsmittel sind mögliche Zusätze dieser Getränke.

Tipp: Günstiger und gesünder ist Mineralwasser, dem Sie einen Spritzer Zitronensaft oder anderen Fruchtsaft, ein paar Blättchen Minze oder einen Rest kalten Tee zufügen.

Autorin: Sarah Bachmann

Quelle:
LEL Schwäbisch Gmünd, Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum
http://www.ernaehrung-bw.info