Herbstzeit ist Kürbiszeit! Zumindest was die einheimische Ernte betrifft. Möchten Verbraucher wissen, woher der auserwählte Kürbis kommt, genügt ein Blick auf die Kennzeichnung: Bei frischem Obst und Gemüse sowie bei Kartoffeln ist die Angabe des Herkunftslandes Pflicht. Alle frischen Kürbisse, auch Kürbisstücke werden also entsprechend gekennzeichnet, entweder mit der Angabe auf der Verpackung oder auf einem Schild bei der Ware, wenn die Früchte lose verkauft werden. Auf Tiefkühlware, Fertigprodukten oder auf Konserven finden Konsumenten jedoch keine Angaben zur Herkunft des Gemüses.
„Ist es bei frischen Kürbissen für Verbraucher einfach, ihre Herkunft zu erkennen, wird es bei Kürbiskernöl schon schwieriger“, meint Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen. Kürbiskernöle werden aus den gerösteten Kernen des Ölkürbis gewonnen und haben daher einen charakteristischen Geschmack. Die Bezeichnung „Kürbiskernöl“ besagt zunächst, dass das vorliegende Öl zu 97 % aus den Kernen des Ölkürbis gewonnen wurde. Bei Erzeugnissen, die nur aus einer Zutat bestehen, wie das Kürbiskernöl, muss gleichfalls das Herkunftsland angegeben werden.
Neben diesen einfachen geografischen Angaben gibt es so genannte qualifizierte geografische Angaben, das heißt, Produkte aus einer Region haben qualitative Eigenschaften, die sie von anderen gleichartigen Produkten anderer Herkunft unterscheiden. Ein Beispiel dafür ist das „Steirische Kürbiskernöl g. g. A.“. Diese „geschützte geografische Angabe“ muss bei der EU beantragt werden. Kürbiskernöle mit dieser Herkunftskennzeichnung werden aus Kürbiskernen gewonnen, die in einem definierten Gebiet der südlichen Steiermark angebaut und dort nach einem ebenfalls definierten Verfahren gepresst werden. „Diese Angabe ist daher wesentlich, weil Tests der Stiftung Warentest und der Zeitschrift „Konsument“ zeigten, dass Kernöle, die ohne die geschützte Bezeichnung g.g.A. mit ihrer österreichischen Herkunft warben, dort zwar gepresst wurden, die Kürbiskerne aber aus völlig anderen Weltregionen stammten“, erklärt Brendel.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen