Endspurt bei der Wahl zur Mogelpackung des Jahres: Verbraucher können noch bis 22. Januar abstimmen

Täglich ärgern sich Verbraucher über versteckte Preiserhöhungen im Handel. Fünf Produkte, mit denen Hersteller ihre Kunden im Jahr 2015 besonders getäuscht haben, stehen seit 4. Januar zur Wahl für die „Mogelpackung des Jahres“. Noch bis Freitag Mitternacht können Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de abstimmen.

Die fünf Kandidaten sind die „Bebe Zartcreme“ von Johnson & Johnson, die Zahnpasta „Dentagard“ von Colgate-Palmolive, der „Finesse Schinken“ der Nestlé-Marke Herta, die Kopfsteherflaschen von „Heinz Ketchup“ und die Kaffeekapseln „Jacobs Latte macchiato classico“ von Jacobs Douwe Egberts. Die nominierten Produkte haben die Hamburger Verbraucherschützer aus zahlreichen Beschwerden im Jahr 2015 ausgewählt, weil die versteckte Preiserhöhung bei ihnen entweder sehr dreist war oder raffiniert umgesetzt wurde.

„Wir haben die Abstimmung zur Mogelpackung des Jahres ins Leben gerufen, damit möglichst viele Verbraucher von den Tricksereien im Supermarkt erfahren“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Darüber hinaus küren die Verbraucherschützer seit 2013 regelmäßig eine „Mogelpackung des Monats“, die auf der Facebook-Seite der Organisation unter facebook.com/vzhh veröffentlicht wird.

Pressekontakt:
Armin Valet
Tel. (040) 24832-100
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Fax (040) 24832-2100
presse@vzhh.de
www.vzhh.de

Quelle: VZ Hamburg

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