Weiterhin immer wieder Beanstandungen bei Aquakulturzeugnissen aus Asien

Nachweis von Antibiotika und in ihrer Anwendung EU-weit verbotene Tierarzneimittel in asiatischen Aquakulturerzeugnissen.

Wie auch schon im vergangenen Jahr fielen im Jahr 2015 Aquakulturerzeugnisse aus asiatischen Ländern durch mehrere Rückstandsbefunde auf. Von 82 Krustentieren und 65 Fischproben aus Aquakultur wurden bei 2 Proben Antibiotikagehalte oberhalb des Grenzwertes festgestellt und in 3 Proben wurden Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe nachgewiesen, deren Anwendung in der EU verboten sind.

In den letzten 30 Jahren hat der ständig steigende Bedarf an Fisch und Krustentieren zu einer rasanten Entwicklung der Aquakultur geführt. Heute werden fast die Hälfte aller Fischprodukte und Krustentiere in Aquakultur erzeugt, insbesondere in China, Süd- und Südostasien. Intensive Aquakultur mit hohen Besatzdichten bedingt allerdings eine höhere Krankheitsanfälligkeit der Tiere und macht den Einsatz von Antibiotika notwendig.

Aufgrund vermehrt aufgetretener Schnellwarnungen zu Krustentieren, Fischen und Fischprodukten aus asiatischer Aquakultur im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) hat das CVUA Karlsruhe bereits im Jahr 2014 ein Sonderprogramm gestartet. Untersucht wurden Shrimps und Shrimpsprodukte aus asiatischen Aquakulturen auf Rückstände von Tetracyclinen, Sulfonamiden, Nitrofuranen und Chloramphenicol (CAP) sowie Triphenylmethan-Farbstoffen (siehe Internetartikel „Nachweis von Antibiotikarückständen in Garnelen aus Asien“ veröffentlicht am 21.04.2015 auf www.ua-bw.de).

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Quelle: CVUA Karlsruhe