VMB fordert obligatorische Herkunftskennzeichnung für Milch

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist ein viel diskutiertes Thema – auch im Bereich der Milch und Milchprodukte. Es gab in der Vergangenheit aus bayerischer Sicht viele und durchaus stichhaltige Gründe bei der Herkunftskennzeichnung Milch dem fakultativen, also freiwilligen, Ansatz den Vorrang vor dem verpflichtenden Ansatz, d.h. über das Ordnungsrecht, zu geben. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass mit dem Qualitäts- und Herkunftssiegel „Geprüfte Qualität Bayern“ (GQ) seit Jahren, auch für den Produktbereich Milch, ein hervorragendes, freiwilliges Instrument speziell für die Auslobung der Herkunft aus Bayern, zur Verfügung steht.

Im Verband der Milcherzeuger Bayern e.V. (VMB) wurde in den letzten Jahren dieses Thema mehrmals intensiv diskutiert. Im Ergebnis sprach sich der VMB für die freiwillige Kennzeichnung aus. Mittlerweile haben sich in der EU Entwicklungen mit deutlich protektionistischen Tendenzen abgezeichnet, die eine erneute Positionsbestimmung erforderten. Seit Beginn des Jahres wird in Frankreich die obligatorische Herkunftskennzeichnung für Milch und Fleisch umgesetzt, auch in Italien ist vor wenigen Tagen, am 18. April, ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten.

Die VMB-Delegierten forderten Ende März einstimmig eine obligatorische, also verbindliche und somit verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Es soll zukünftig neben dem Abfüllstandort, der bereits jetzt mit dem drei- bzw. fünfstelligen sog. „Genusstauglichkeitskennzeichen“ dargestellt wird, auch der Erzeugungsstandort der Milch auf der Verpackung ausgewiesen werden.

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Quelle: VMB

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