Deutsche Umwelthilfe fordert vom Lebensmittelhandel Erreichen der Mehrwegzielquote des neuen Verpackungsgesetzes

Besonders angesprochen: die Discounter Aldi und Lidl. Getränkeindustrie, Lebensmittel- und Getränkehandel müssen bis Ende 2021 den Anteil umweltfreundlicher Mehrweg-Getränke auf 70 Prozent steigern – Getränkekartons werden im verabschiedeten Verpackungsgesetz nicht mehr als ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackung eingestuft – DUH wird die korrekte und verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränken durch Testbesuche überprüfen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das beschlossene Verpackungsgesetz als fehlerhaft und weitestgehend wirkungslos. Das Fehlen einer erweiterten Wertstofferfassung und wirksamer ökonomischer Anreize zur Abfallvermeidung sowie die nun eingeführte Selbstkontrolle des Handels bei gleichzeitiger Entmachtung der Behörden, zeigen den niedrigen Stellenwert, den die Bundesregierung dem Ressourcenschutz gibt.

Entscheidend ist nun, die wenigen Ziele und konkreten Vorschriften des neuen Verpackungsgesetzes konsequent umzusetzen, die wirklich das Potenzial zur Entlastung der Umwelt haben. Hierzu zählen vor allem das Erreichen der im letzten Moment ins Gesetz aufgenommenen Mehrwegquote von 70 Prozent, eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen und die Festlegung ambitionierter Standards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

„Deutschland hat aufgrund der hohen Dichte an Discountern wie Aldi und Lidl nicht nur die billigsten Lebensmittel. Die meisten Discounter verweigern sich bisher auch dem Mehrwegsystem. Mit der gegenüber der bisherigen Verpackungsverordnung eindeutig auf die Förderung von Mehrweg ausgerichteten Zielquote müssen Aldi, Lidl & Co nun Farbe bekennen und eigene Beiträge zur Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz leisten, anstatt immer größere Müllberge aus Plastikflaschen und Getränkedosen zu produzieren. Wir erwarten von Getränkeindustrie und Handel, dass sie ihre Kunden darüber informieren, bis wann sie in ihrem Produktangebot die 70 Prozent Mehrweg bei Getränken umgesetzt haben werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hatte am 23. März 2017 mit einem Entschließungsantrag Handel und Industrie aufgefordert, eine Mehrwegquote für Getränkeverpackungen bis Ende 2021 zu erreichen. Scheitert dies, seien Vorschläge für weitergehende rechtliche Maßnahmen zu entwickeln. Laut Resch könnte eine dieser weitergehenden rechtlichen Maßnahmen die Einführung einer Abgabe auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen in Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand sein. Die negativen Umweltauswirkungen und Ressourcenverbräuche von Einwegverpackungen müssen sich auch im Produktpreis wiederspiegeln.

Für eine selbstbestimmte Entscheidung der Verbraucher am Verkaufsregal ist eine klare Unterscheidbarkeit von Mehrweg und Einweg notwendig. Deshalb hat die Bundesregierung im neuen Verpackungsgesetz eine Kennzeichnung am Verkaufsort in unmittelbarer Nähe zum Produkt festgelegt. „Eine Kennzeichnung auf dem Produkt wäre im Vergleich zur Kennzeichnung am Regal die deutlich wirksamere und auch effizientere Alternative gewesen. Nichtsdestotrotz kommt es nun darauf an, die Kennzeichnung von Mehrweg und Einweg an den Verkaufsorten in einer verbraucherfreundlichen Weise durchzuführen. Die DUH wird die Umsetzung der gesetzlichen Kennzeichnungsregelungen durch Testbesuche prüfen und sich für die Informationsrechte der Verbraucher stark machen“, erklärt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Falschen Hinweisen, zu klein geratenen, kaum lesbaren oder sogar versteckten Informationsschildern bei Discountern sagt die DUH bereits im Vorfeld den Kampf an.

Als richtige und wichtige Entscheidung begrüßt die DUH, dass Getränkekartons nach dem neuen Verpackungsgesetz nicht länger als ökologisch vorteilhaft eingestuft werden. Diese Einschätzung teilt die DUH bereits seit vielen Jahren. „Getränkekartons sind ebenso wie Plastikflaschen eine Wegwerfverpackung mit einer Nutzungsdauer von wenigen Minuten. Getränkekartons werden zudem deutlich schwerer und bestehen immer mehr aus Plastik und weniger aus Zellstoff. Außerdem werden tatsächlich viel weniger Getränkekartons recycelt als vom Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel FKN behauptet – nämlich gerade einmal 36 und nicht etwa 71 Prozent.

Getränkekartons sind eindeutig nicht ökologisch vorteilhaft. Wer etwas anderes behauptet, täuscht die Verbraucher. Weil Getränkekartons nun keinen Status als ökologisch vorteilhafte Verpackung mehr innehaben, müssen sie auch der Einwegpfandpflicht unterliegen. Im Vergleich zur Sammlung von Getränkekartons im gelben Sack könnte deren Sammelmenge durch eine Bepfandung fast verdoppelt und das Recycling deutlich erhöht werden“, sagt Resch.

Das Verpackungsgesetz verpflichtet die in der sogenannten „Zentralen Stelle“ organisierten Hersteller und Händler zukünftig zur Erarbeitung von Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. „Verpackungen erhalten einen immer komplizierteren Aufbau aus unterschiedlichen Materialien und behindern dadurch Sortier- und Recyclingprozesse. Käseverpackungen mit mehr als zehn übereinandergelegten Kunststoffschichten verdeutlichen dieses Problem besonders gut. Damit auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiges Recycling garantiert werden kann, müssen bereits beim Verpackungsdesign ökologische Standards festgelegt werden. Deshalb wird die DUH die Festlegung von Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen durch die Industrie kritisch begleiten, damit die Standards sich nach oben und nicht nach unten orientieren“, kündigt Fischer an.

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Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

Quelle: DUH