Laut einer Pressemeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fanden in dreizehn europäischen Staaten Untersuchungen zur Feststellung von möglichen Betrugsfällen von Kaffee statt. Im Rahmen dieser „Operation OPSON VIII“ führten die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland im Zeitraum von Anfang Januar bis Mitte Februar insgesamt 134 Kontrollen durch, bei denen über 1,5 Tonnen gerösteter sowie gerösteter und gemahlener Kaffee überprüft wurde. Das Ziel der Operation bestand laut BVL u.a. darin, festzustellen, ob als „100% Arabica“ deklarierter Kaffee Bestandteile der Robusta-Bohne enthält.
Nach Angaben des BVL wurden in drei der insgesamt 134 untersuchten deutschen Fälle (2,2%) Auffälligkeiten festgestellt: Der Kaffee enthielt einen Inhaltsstoff, der
typischerweise ausschließlich in Robusta-Kaffee vorkommt (16-O-Methylcafestol).
Der Deutsche Kaffeeverband erklärt dazu:
- Die Operation OPSON VIII zeigt, dass es auf dem deutschen Kaffeemarkt keine grundsätzliche Problematik bezüglich der Deklaration von „100% Arabica-Kaffee“ gibt. Bei den als auffällig eingestuften Fällen handelt es sich offenkundig um Einzelfälle. Eine abschließende Klärung, ob es sich um eine versehentliche oder absichtliche Beimischung von Robusta-Kaffee handelt, steht noch aus.
- Die deutsche Kaffeebranche hat ein ureigenes Interesse daran, dass Kaffeeverpackungen, auf denen „100% Arabica“ draufsteht, auch tatsächlich diesen Inhalt haben. Irreführende Deklarationen schaden dem Ansehen der gesamten Kaffeebranche und gefährden das langjährig aufgebaute Vertrauen in „100% Arabica“-Qualität. „Eine vorsätzliche Beimischung von Robusta in einer Arabica-Packung durch einen Röster wäre für diesen Röster reiner Selbstmord”, so Holger Preibisch, Hauptgeschäftsführer Deutscher Kaffeeverband.
- Daher begrüßt der Deutsche Kaffeeverband ausdrücklich das Engagement der deutschen und internationalen Behörden zur Aufdeckung von Fällen irreführender Deklarationen.
- Der Deutsche Kaffeeverband engagierte sich bereits im Jahr 2015 gemeinsam mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA KA), das die Analyse dieser Operation OPSON VIII durchgeführt hat, hinsichtlich einer Verifizierung und Optimierung der neuen NMR-Analytik zur Definition von Robusta-Anteilen in Kaffeemischungen.
Abschließend sei erwähnt, dass Robusta-Bohnen nicht grundsätzlich von schlechterer Qualität sind als Arabica-Bohnen. Vielmehr werden vielen Kaffeeprodukten – z.B. Espresso – aus sensorischen Gründen ganz bewusst Robusta-Bohnen beigefügt. Selbstverständlich darf eine solche Mischung jedoch nicht als „100 Prozent Arabica“ deklariert werden.
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Quelle: Kaffeeverband