Viele Beanstandungen bei der Kennzeichnung, aber auch einige schwerwiegende Verstöße – so lautet das Resümee der Jahresbilanz 2018 des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur Weinüberwachung.
Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Wein-Spezialisten des LUA im vergangenen Jahr 5.262 Kontrollen bei Betrieben vor Ort durchgeführt und 4.337 Proben im Weinlabor untersucht. Dahinter steht eine überprüfte Menge In- und Auslandswein von rund 44 Millionen Litern. Ergebnis: 443 Proben (10,2 Prozent) wurden beanstandet.
Schwerwiegende Verstöße kommen vor, sind im Verhältnis aber eher selten: 148 Proben (3,4 Prozent) mussten wegen Grenzwertverstößen oder unzulässiger Weinbehandlung aus dem Verkehr genommen werden. Weinerzeugnisse, die gesundheitliche Schäden beim Menschen hätten auslösen können, wurden gar nicht festgestellt. Der deutlich überwiegende Teil der Proben musste wegen bezeichnungsrechtlicher Verstöße beanstandet werden.
Zu den schwerwiegenden Weinverfälschungen gehört der illegale Versuch, Wein durch Zugabe von technisches Glycerin geschmacklich aufzuwerten und eine bessere Qualität vorzutäuschen. Im Fall einer großen Menge moldawischen Weins fiel dieser Betrugsversuch schon bei der Eigenkontrolle einer rheinland-pfälzischen Kellerei auf. Der Betriebsleiter informierte die Weinkontrolle darüber, dass ein von ihm beauftragtes Labor bei importierten Weinen aus Moldawien technisches Glycerin festgestellt hatte.
Unabhängig davon hatte das LUA nahezu zeitgleich eine Probe moldawischen Weines dieser Kellerei als Zolleinfuhruntersuchung auf dem Labortisch und spürte ebenfalls weinfremdes Glycerin auf. Bei den folgenden Kontrollen in der Großkellerei und weiteren Betrieben bestätigten sich die Befunde. Insgesamt waren circa zwei Millionen Liter moldawischen Weins betroffen.
Schaumweine aus der Ukraine: Keine Besserung in Sicht
Ein weiteres trauriges Beispiel für versuchte Weinverfälschungen sind Schaumweine aus Osteuropa, insbesondere Sekte aus der Ukraine (zum Teil mit der Herkunftsangabe „Krim“). Sie sind in den vergangenen Jahren immer wieder negativ aufgefallen. Die Sachverständigen des LUA mussten sie wiederholt wegen unzulässiger Zusätze oder irreführender Bezeichnungen beanstanden. Besserung scheint nicht in Sicht.
2015 hatte das LUA erstmalig ein größeres Probenkontingent von Schaumweinen aus Osteuropa untersucht. Vor allem die 25 Produkte aus der Ukraine fielen durch die deutliche Beanstandungsquote von 28 Prozent auf: Vier Mal war verbotener Weise Glycerin zugesetzt worden, zwei Schaumweine waren gewässert worden. Mit Glycerin sollten die Produkte geschmacklich aufgewertet, durch den Wasserzusatz die Menge gestreckt werden. Beides ist für Verbraucher nicht gesundheitsschädlich, laut Weinrecht aber verboten.
2016 dann waren von acht Proben aus der Ukraine wieder zwei mit Glycerin, eine mit Wasser versetzt (Beanstandungsquote: 25 Prozent). Aufgrund der anhaltenden Probleme wurde das Programm 2017 fortgeführt – mit ähnlichem Ergebnis: Von 13 Proben aus der Ukraine waren wieder drei Sekte mit Glycerin verfälscht (Beanstandungsquote: 31 Prozent).
Das Jahr 2018 markierte nun einen neuen Negativrekord: Von 25 Proben aus der Ukraine musste das LUA 17 beanstanden, was einer Quote von 68 Prozent entspricht. Neben den schon bekannten stofflichen Verfälschungen Glycerinzusatz (9 Mal) und Wasserzusatz (4 Mal), wurde in vielen aktuellen Etikettierungen die irreführende Herkunftsangabe „Krim“ verwendet, getarnt als Markenangabe.
Die vollständige Bilanz zur Weinüberwachung finden Sie auf der LUA-Homepage bei den Publikationen. Dort finden Sie im „Tabellarischen LUA-Jahresbericht 2018“ ab Seite 64 auch ausführliche Daten zu den Wein-Untersuchungen.
Quelle: LUA Rheinland-Pfalz