Im Handel hat sich die Palette von Lebensmitteln mit der Kennzeichnung „laktosefrei“ in letzter Zeit ständig erweitert. Der Hinweis richtet sich in erster Linie an Personen, die unter einer Milchzuckerunverträglichkeit leiden. Bei ihnen ist der Abbau von Milchzucker (Laktose) im Darm gestört. Sie müssen daher bis auf geringe Mengen darauf verzichten.
„Rechtliche Vorgaben für die Bezeichnung ‚laktosefrei‘ gibt es bisher nur für Milch und Käse sowie für Erzeugnisse daraus wie Joghurt und Dickmilch“, erklärt Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Hier ist ein Laktosegehalt von unter 0,1 Gramm pro 100 Gramm für eine Kennzeichnung als laktosefrei vorgeschrieben. Daneben gibt es eine große Bandbreite an Lebensmitteln, die von Natur aus oder aufgrund ihrer Herstellung nahezu keinen Milchzucker enthalten.
„Bei solchen Produkten darf der Hinweis auf Laktosefreiheit nicht irreführend sein“, so Silke Noll. Oft findet sich darauf die Angabe „von Natur aus laktosefrei“, um deutlich zu machen, dass es sich nicht um eine Besonderheit handelt.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern