Gesundheitsbezogene Ausschlusskriterien für die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einen Katalog von gesundheitsbezogenen Ausschlusskriterien abgestimmt. Pflanzenschutzmittel, die eines oder mehrere dieser Kriterien erfüllen, sind nicht für die Verwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, geeignet.

Diese gesundheitsbezogenen Kriterien finden Sie auf der Internetseite Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.

Quelle: BVL