Essen und Getränke zum Mitnehmen nur selten in Mehrweg verpackt

Ab dem 3. Juli 2021 dürfen Gastronomen und Einzelhändler in Deutschland Lebensmittel oder Getränke zum Außer-Haus-Konsum nicht mehr in Einwegkunststoffverpackungen verkaufen.

Viele Unternehmen nutzen zum Verpacken ihrer Waren mittlerweile Ersatzmaterialien wie Pappe oder Papier. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale Bayern unter Anbietern für To-go-Verpflegung. Die Befragung wurde gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durchgeführt. Nur wenige Firmen bieten ihren Kundinnen und Kunden Mehrwegbehältnisse als umweltfreundliche und nachhaltige Transportmöglichkeit an. Um Ressourcen zu schützen, müssen bundesweit einheitliche und praktikable Mehrweglösungen etabliert werden, fordern die Verbraucherzentralen.

Einwegverpackungen bei To-go-Produkten weiter dominant

Die Verbraucherschützer hatten im Frühjahr dieses Jahres 26 der umsatzstärksten Anbieter für To-go-Verpflegung zu ihren Verpackungslösungen für die Mitnahme von Speisen und Getränken befragt. 13 Teilnehmer beantworteten den Fragenbogen. Im Einzelnen waren das die Biomarkt-Kette Basic, Burger King, Coffee Fellows, Denn’s, Hofpfisterei, Kaufland, Kentucky Fried Chicken, L’Osteria, McDonald´s, Nordsee, Tank & Rast, Tchibo und Valora. Der Händler Edeka und die REWE Group schickten allgemein gehaltene Antworten zu Nachhaltigkeit und Firmenstrategie.

Die Auswertung der Fragebögen ergab, dass alle 13 Anbieter mittlerweile Papier- statt Plastiktüten nutzen. Zehn Firmen geben in ihren Filialen Getränke in beschichteten Pappbechern aus. Ein Trend zu Einwegverpackungen und Besteck aus Ersatzmaterialien ist also zu erkennen. Neun Betriebe verwenden noch Kunststoffdeckel für das Verschließen von Getränkebechern. Acht Unternehmen füllen Getränke auch in Mehrwegbechern ab. Viele Händler, Kaffeebars, Backshops und Gastronomen kooperieren hierfür mit Recup, einem bundesweiten Pfandsystem für Coffee-to-go.

Gerade einmal zwei Firmen bieten in ihren Filialen neben Trinkbechern auch andere Mehrwegbehältnisse an. Insbesondere bei Speisen ist das Mehrweg-Angebot überschaubar. Meist besteht nur das Angebot, mitgebrachte Boxen befüllen zu können.

Mehrweg für viele Firmen bislang keine Option

„Leider führt das Verbot von Einwegkunststoff dazu, dass augenscheinlich kompostierbare oder ,biologische‘ Einwegverpackungen aus Naturmaterialien wie Pappe, Bambus oder Zuckerrohr als Alternativen zum Einsatz kommen. Die sehen zwar nach öko aus, sind es aber oft nicht“, sagt Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Ein echtes Engagement seitens der Betriebe, Verpackungen zu reduzieren und konsequent auf Mehrweg umzusteigen, konnten wir nur bei sehr wenigen Anbietern erkennen.“

Ab 2023 werden Restaurants, Bistros und Cafés gesetzlich verpflichtet, ihre Getränke und Speisen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. „Die Abfallmengen steigen rasant. Gerade im To-go-Bereich hat sich das Müllproblem durch Corona nochmals verschärft“, so Krause-Böhm. „Einzig sinnvoller Ausweg aus dieser Misere sind verbraucherfreundliche, gut etablierte und überregionale Mehrwegsysteme. Hier könnten Unternehmen Vorreiter werden und zeigen, wie wichtig ihnen das Thema Nachhaltigkeit wirklich ist“, so die Umweltexpertin.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern