Küstengewässer-Aalfangverbot wegen starker Gefährdung

Für den bei Berufsfischern und Anglern gleichermaßen beliebten Speisefisch Aal (Anguilla anguilla) gilt auch in diesem Herbst/Winter eine Einschränkung für jegliche Fischerei.

Im Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. Januar 2022 darf er in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern von Anglern und Berufsfischern weder gefangen, noch an Bord behalten oder angelandet werden.

  • Zufällig gefangene Aale sind unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt in
    das Fanggewässer zurückzusetzen.
  • Für Verfehlungen werden nach aktuellem Katalog Bußgelder ab 100 Euro/kg
    Aal fällig.

Da sich der schlangenartige Fisch nur einmal in seinem Leben vermehrt, und das nach frühestens sechs (männliche Tiere) bzw. 12 Jahren (weibliche Tiere), fehlt jeder auf der Wanderung gefangene Aal in der Reproduktion.

Der Bestand des Europäischen Aals gilt als stark gefährdet. Seit Jahren werden Anstrengungen unternommen, die seltenen Tiere zu schützen und die Bestände per Besatzmaßnahmen zu ergänzen. Gemäß der Küstenfischereiverordnung M-V kann die Fischereiausübung auf Aal dementsprechend jederzeit eingeschränkt werden.

Der Aal ist ein Überlebender aus prähistorischen Zeiten und gehört zu den diadromen Arten, das heißt, er muss zwischen den Lebensräumen Süß- und Salzwasser wechseln. Das ausgesprochene Aalfangverbot dient dem Schutz während des marinen Teils ihres Lebenszyklusses.

Quelle: LALLF