Teeanbieter entfernt Werbung zu angeblichem Corona-Schutz

Seit Beginn der Coronakrise fallen immer wieder Lebensmittelunternehmer auf, die ihre Produkte mit unzulässigen Versprechen zum Schutz vor dem Coronavirus bewerben.

Im aktuellen Fall hatte ein Teeanbieter sein Zistrosekraut mit unseriösen Wirkversprechen angepriesen. Nach einer Verbraucherbeschwerde zog der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht und klagte auf Unterlassung. Nun hat das Unternehmen eingelenkt und die bemängelte Werbung von der Homepage entfernt.

Zistrosekraut ist weder Tee noch Lebensmittel

Unter anderem warb der Anbieter, das Teehaus Janssen, in seinem Online-Shop damit, dass „Zistrosewirkstoffe“ behüllte Viren angeblich am Eindringen in gesunde Zellen hindere – das Coronavirus sei ein behülltes Virus. Zudem wurde Zistrose als „Alternative zu Antibiotika“ bezeichnet. Solche krankheitsbezogenen Aussagen sind für Lebensmittel nicht erlaubt.

Da Zistrose allerdings als Novel Food gilt und daher nicht als Tee verkauft werden darf, bot der Hersteller das Kraut als „pflanzlichen Rohstoff“ an. Gleichzeitig fand sich das Produkt als Teil eines Teepakets mit dem Namen „Wohlfühl-Teerapie“, an anderer Stelle fanden sich Zubereitungshinweise für das Kraut als Tee. Aus Sicht des vzbv ist diese Praxis täuschend, da der Eindruck erweckt wird, das Produkt könne als Tee verwendet werden.

Nachdem eine Verbraucherin das Produkt bei Lebensmittelklarheit gemeldet hatte, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband den Anbieter zur Unterlassung auf. Da dieser die entsprechende Erklärung nicht unterzeichnete, ging der Fall schließlich vor Gericht. Im laufenden Verfahren hat der Anbieter nun eingelenkt und die zweifelhafte Werbung von der Homepage entfernt.

Das Kraut wird zwar nicht mehr im Tee-Paket, aber weiterhin als pflanzlicher Rohstoff verkauft. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist das kritisch zu sehen, denn Verbraucher:innen werden das Produkt vermutlich als als Tee verwenden, zumal er im Shop zusammen mit anderen Kräutertees angeboten wird.

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Quelle: Verbraucherzentrale