Möglichkeit zur Kommentierung: Vorabveröffentlichungen der Stofflisten des Bundes und der Bundesländer

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffliste (AG Stoffliste) ruft zur Kommentierung ihrer Entwürfe des Vorwortes der Stofflisten sowie der neuen „Algenliste“ auf.

Interessierte Kreise haben die Möglichkeit, die Entwürfe zu kommentieren, bevor diese in finaler Fassung veröffentlicht werden. Nach der Veröffentlichung der 2. Auflage des Vorwortes und der Pflanzenliste sowie der 1. Auflage der Pilzliste im Jahr 2020 hat die AG Stoffliste nun eine Algenliste erarbeitet.

Algen haben schon vor geraumer Zeit Einzug in die Ernährung gehalten. Da sie aufgrund ihres hohen Nährstoffgehalts auch als „Super Foods“ gehandelt werden, die dank ihres schnellen Wachstums zusätzlich zur nachhaltigen Biomasseproduktion geeignet erscheinen, werden aktuell vermehrt Algen als Lebensmittel in Verkehr gebracht. Doch sollte z. B. der teilweise hohe Jodgehalt von Algen oder auch die mögliche Anreicherung von unerwünschten Stoffen durch Algen beachtet werden. Es gilt außerdem zu berücksichtigen, dass essbare Algen in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, wenn sie als neuartig eingestuft sind und (noch) nicht als neuartige Lebensmittel zugelassen sind. Sofern für Algen eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel erfolgt ist, müssen die Bedingungen aus dieser Zulassung eingehalten werden.

Um sowohl Herstellenden und Inverkehrbringenden als auch Behörden und Verbrauchenden eine Empfehlung zur Einstufung von Algen und Erzeugnissen aus diesen an die Hand zu geben, hat die AG Stoffliste eine Algenliste erstellt. Dabei wurde eine Ergänzung des Vorwortes um Aspekte, die diese Algenliste betreffen, unumgänglich. Im Zuge dieser Ergänzung wurde Folgendes im Vorwort präzisiert und angepasst:

  • die Ausführungen zur Unionsliste
  • Erläuterungen zum Status der Listen in Österreich und der Schweiz
  • zum ‚Modus operandi‘ der Veröffentlichungen von Listen und Vorwort
  • die Quellenangaben der wissenschaftlichen sowie deutschen Bezeichnungen
  • Aktualisierung der Referenzen
  • redaktionelle Änderungen

Bevor die Dokumente in finaler Fassung veröffentlicht werden, können die Entwürfe kommentiert werden: Interessierte können ihre Kommentare zur 3. Auflage des Vorwortes der Stofflisten sowie zur neuen Algenliste bis zum 13. April 2022 an die AG Stoffliste richten.

Die Entwürfe können Sie von der Webpage der AG Stoffliste herunterladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Ablauf der Kommentierungsphase.

Hintergrundinformationen

Die AG Stoffliste besteht aktuell aus Vertretern der zuständigen Bundesbehörden (BVL, BfR, BfArM) und Vertretern der Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer. Als Mitglieder der AG sind außerdem neu hinzugekommen Vertreter aus der Schweiz und Österreich sowie behördenexterne Experten aus den jeweiligen Fachgebieten.

Die AG Stoffliste widmet sich der Einstufung von Stoffen und leistet damit einen aktiven Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Als Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Arbeitsgemeinschaft Stofflisten unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben. Schwerpunkte liegen hier auf der Einstufung von Stoffen hinsichtlich ihrer Verwendung als Arzneistoff oder Lebensmittel sowie bezüglich ihrer Neuartigkeit und Sicherheit. Die Stofflisten sollen Überwachungsbehörden und Lebensmittelunternehmern die Einstufung pflanzlicher Stoffe hinsichtlich ihrer Verwendung als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat erleichtern und so eine Empfehlung bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als Lebensmittel darstellen.

Quelle: BVL