Schutz des Europäischen Aales: Bundeslandwirtschaftsministerium legt Schonzeit für 2022 fest

Um den Europäischen Aal zu schützen und die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, ein Fangverbot von drei Monaten in ihren Meeresgewässern festzulegen.

Auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlung des bundeseigenen Thünen-Instituts hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Während dieser Zeit gilt ein umfassendes Aalfangverbot. Damit sollen Aale insbesondere in der Zeit geschützt werden, in der sich ein Großteil des Bestands auf den Weg zu den Laichgebieten in der Sargassosee im Atlantik macht.

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung ist das Aufkommen von Jungaalen, sogenannten Glasaalen, im Jahr 2021 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,6 Prozent, gemessen am Gesamtbestand. Im Jahr 2020 waren es noch 0,9 Prozent.

Auch in anderen EU-Gewässern hat der Anteil von Jungaalen am Gesamtbestand abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent). Wichtig für den Schutz des Europäischen Aals sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbesondere in der Ostsee. Die Aale müssen die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee, einem atlantischen Seegebiet östlich des US-Bundesstaates Florida, zu erreichen.

Quelle: BMEL