LAVES untersucht Vanilleeis Proben aus Eisdielen und Handel.
Im Sommer geradezu unwiderstehlich: cremiges Eis mit feiner Vanille. Doch ist tatsächlich auch echte Vanille im Vanilleeis? Das hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in seinen Lebensmittel- und Veterinärinstituten Oldenburg und Braunschweig/Hannover untersucht. Die niedersächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden haben dafür insgesamt 64 Proben aus handwerklicher und industrieller Herstellung zur Untersuchung an die Lebensmittel- und Veterinärinstitute Braunschweig/Hannover und Oldenburg des LAVES eingesandt: 21 Proben aus Eisdielen und 43 Proben Fertigpackungen aus dem Handel.
Das Ergebnis: Von 21 Proben Vanilleeis aus den Eisdielen sind 16 beanstandet worden und von 43 Proben aus Fertigpackungen 10.
Davon waren in den handwerklichen (13) und in den industriellen Proben (4) nicht ausschließlich echte Vanille enthalten, obwohl nach der Kennzeichnung davon auszugehen war. Es wurden unter anderem synthetisch hergestellte Aromastoffe und Aromastoffe, die nicht in natürlicher Vanille enthalten sind, gefunden. Ein als „Vanilleeis” bezeichnetes Speiseeis darf nur echte Vanille oder natürliche Vanillearomen enthalten.
Die Beurteilung erfolgte nach den Leitsätzen für Speiseeis des Deutschen Lebensmittelbuches. Danach erhält Vanilleeis den Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma. Der Vanillegeschmack ist deutlich wahrnehmbar. Wird synthetisch oder biotechnologisch hergestelltes Vanillin zur Aromatisierung verwendet, entweder allein oder als Zusatz zu echtem Vanillearoma, so ist der Hersteller verpflichtet, dies durch die Angabe „mit Vanillegeschmack” in der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels kenntlich zu machen. Die Bezeichnung „Vanille” wäre irreführend.
Weitere Beanstandungsgründe: bei drei Proben aus Fertigpackungen Vanilleeis war beispielsweise die Bezeichnung „Karottenextrakt” im Zutatenverzeichnis als unvollständig beurteilt, da der Hinweis „färbendes Lebensmittel” fehlte. Bei einer Probe (Fertigpackung) wurde die Nährwertdeklaration als irreführend beurteilt, weil die angegebenen Gehalte an Fett und Zucker mehr als 20 Prozent von den tatsächlichen Gehalten abwichen. Bei den losen Proben fehlten zudem vereinzelt die Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und Allergenen.
Fazit: Für Vanilleeis, insbesondere bei den losen handwerklichen Proben, wird kaum noch echte Vanille verwendet und Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben durch irreführende Kennzeichnung im Unklaren. Das Untersuchungsprogramm wird aufgrund dieser Ergebnisse fortgesetzt.
Die Vanillepflanze, ein in den Tropen beheimatetes Orchideengewächs, liefert für das Herstellen von Lebensmitteln eines der beliebtesten und teuersten Gewürze der Welt. Echte Vanille wird aus noch unreif geernteten, fermentierten und getrockneten Vanilleschoten gewonnen. Die für das Vanillearoma wichtigste Komponente ist das Vanillin. Preis und steigende Nachfrage machen es zu einem lukrativen Geschäft, echtes Vanillin durch synthetisch oder biotechnologisch hergestelltes zu ersetzen.
Quelle: LAVES