Gemeinsame Agrarpolitik 2023–2027: Kommission genehmigt erste GAP-Strategiepläne

Die Europäische Kommission hat heute die ersten GAP-Strategiepläne genehmigt, und zwar für folgende sieben Länder: Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Polen, Portugal und Spanien.

Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem 1. Januar 2023. Mit der neuen GAP soll der Übergang zu einem nachhaltigen, widerstandsfähigen und modernen europäischen Agrarsektor gestaltet werden. Im Zuge der reformierten Agrarpolitik werden die Mittel künftig gerechter an kleine und mittlere landwirtschaftliche Familienbetriebe sowie an Junglandwirtinnen und Junglandwirte verteilt. Darüber hinaus werden die Landwirtinnen und Landwirte bei der Einführung innovativer Verfahren unterstützt, von der Präzisionslandwirtschaft bis hin zu agrarökologischen Produktionsmethoden. Indem konkrete Maßnahmen in diesen und anderen Bereichen gefördert werden, kann die neue GAP ein wichtiger Pfeiler für die Ernährungssicherheit und die landwirtschaftlichen Gemeinschaften in der Europäischen Union werden.

Im Rahmen der neuen GAP wird auch eine effizientere und wirksamere Arbeitsweise eingeführt. Die EU-Länder werden nationale GAP-Strategiepläne umsetzen und dabei Mittel für Einkommensstützung, ländliche Entwicklung und Marktmaßnahmen kombinieren. Bei der Ausarbeitung seines GAP-Strategieplans wählte jeder Mitgliedstaat aus einer breiten Palette von Interventionen auf EU-Ebene die geeignetsten aus und passte sie zielgerichtet an die jeweiligen Erfordernisse und die Bedingungen vor Ort an. Die Kommission hat alle Pläne dahin gehend geprüft, ob sie an den zehn Hauptzielen der GAP ausgerichtet sind, die der Bewältigung gemeinsamer ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Herausforderungen dienen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Pläne mit den EU-Rechtsvorschriften im Einklang stehen und zu den Klima- und Umweltzielen der EU, auch im Bereich des Tierwohls, beitragen, die in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in der Biodiversitätsstrategie der Kommission dargelegt sind.

Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sagte dazu: „Wir sind der Umsetzung einer neuen GAP für die nächsten fünf Jahre nun einen Schritt näher gekommen. Dieser Schritt kommt in einem entscheidenden Moment, da nun mehr als deutlich geworden ist, wie wichtig eine starke Unterstützung für unseren Agrarsektor ist. Die Landwirtschaft befindet sich in einer schwierigen Situation: Der russische Angriff auf die Ukraine und die Dürre im Sommer haben zu einem heftigen Anstieg der Produktionskosten geführt. In der Landwirtschaft muss langfristig gedacht werden, und die europäischen Landwirtinnen und Landwirte brauchen einen klaren rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Zukunft. Mit der neuen GAP können wir einen intelligenten, wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektor fördern und damit für stabile Existenzgrundlagen in der Landwirtschaft und langfristige Ernährungssicherheit sorgen. Ich danke den Mitgliedstaaten, die intensiv daran gearbeitet haben, ihre Pläne fertigzustellen und die Unterstützung ihres Agrarsektor zu gewährleisten. Die Kommission wird weiterhin Orientierungshilfen geben, damit wir den größtmöglichen Nutzen aus dem ziehen, was die GAP für unsere Landwirtinnen und Landwirte, die ländlichen Gemeinschaften und unsere Bürgerinnen und Bürger insgesamt bereithält.“

Für den Zeitraum 2023–2027 werden Mittel in Höhe von 270 Mrd. EUR für die GAP bereitgestellt. Auf die sieben Pläne, die heute genehmigt wurden, entfallen mehr als 120 Mrd. EUR, wovon mehr als 34 Mrd. EUR ausschließlich für Umwelt- und Klimaziele und Öko-Regelungen vorgesehen sind. Diese Mittel können beispielsweise verwendet werden, um bodenschonende Verfahren zu fördern, Wasserressourcen besser zu bewirtschaften und die Qualität von Grünland zu verbessern. Mit der GAP können außerdem die Aufforstung von Wäldern, die Verhütung von Bränden sowie die Wiederherstellung und die Anpassung von Wäldern gefördert werden. Landwirtinnen und Landwirte, die an Öko-Regelungen teilnehmen, können unter anderem dafür belohnt werden, auf Pestizide zu verzichten oder deren Einsatz einzuschränken und die Bodenerosion zu begrenzen. Zwischen 86 % und 97 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in den einzelnen Ländern werden somit unter Achtung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands bewirtschaftet. Umfangreiche Mittel werden auch für den Ausbau der ökologischen/biologischen Produktion bereitgestellt, wobei in den meisten Ländern eine Verdopplung oder sogar Verdreifachung der entsprechenden landwirtschaftlichen Flächen angestrebt wird. Für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen, z. B. in den Bergen oder an der Küste, werden für die Aufrechterhaltung landwirtschaftlicher Tätigkeiten weiterhin spezifische Mittel fließen.

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und des anhaltenden Anstiegs der Rohstoffpreise forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, in ihren GAP-Strategieplänen alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Widerstandsfähigkeit ihres Agrarsektors zu stärken und dadurch die Ernährungssicherheit zu fördern. Dazu gehört, die Abhängigkeit von synthetischen Düngemitteln zu verringern und die Erzeugung erneuerbarer Energien auszubauen, ohne dabei die Nahrungsmittelproduktion zu beeinträchtigen. Gleichzeitig sollen nachhaltige Produktionsmethoden gefördert werden.

Der Generationswechsel ist eine der größten Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft in den kommenden Jahren. Es ist ganz entscheidend, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors aufrechtzuerhalten und die Attraktivität ländlicher Gebiete zu erhöhen. Die konkrete Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten spielt in jedem der genehmigten Pläne eine wichtige Rolle: In den sieben Ländern werden mehr als 3 Mrd. EUR direkt an diese Zielgruppe fließen. Mit den Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums werden Tausende von Arbeitsplätzen und lokale Unternehmen in ländlichen Gebieten gefördert. Gleichzeitig wird der Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur, z. B. die Breitbandanbindung, verbessert. Im Einklang mit der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU werden die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum auch durch andere EU-Instrumente wie die Aufbau- und Resilienzfazilität oder die europäischen Struktur- und Investitionsfonds gedeckt.

Nachdem nun die ersten sieben GAP-Strategiepläne genehmigt wurden, strebt die Europäische Kommission eine rasche Genehmigung der 21 verbleibenden Pläne an. Dabei ist ausschlaggebend, wie gut und wie schnell die Mitgliedstaaten auf die Bemerkungen der Kommission reagieren.

Hintergrund

Die Europäische Kommission legte 2018 ihren Vorschlag für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor, mit dem eine neue Arbeitsweise eingeführt werden sollte, um die EU-Agrarpolitik zu modernisieren und zu vereinfachen. Nach umfassenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission wurde eine Einigung erzielt und die neue GAP am 2. Dezember 2021 förmlich angenommen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben den Mitgliedstaaten eine Frist bis zum 1. Januar 2022 gesetzt, um ihre GAP-Strategiepläne vorzulegen. Nach Eingang der Pläne übermittelte die Kommission bis zum 25. Mai 2022 allen Mitgliedstaaten Schreiben mit Bemerkungen. Diese wurden gemäß dem Grundsatz der Transparenz zusammen mit den Antworten aller Mitgliedstaaten auf der Europa-Website veröffentlicht. Anschließend fand ein strukturierter Dialog zwischen den Kommissionsdienststellen und den nationalen Behörden statt, um verbleibende Probleme zu lösen und die überarbeiteten GAP-Pläne fertigzustellen. Um genehmigt zu werden, muss jeder Plan vollständig sein, mit den Rechtsvorschriften im Einklang stehen und ehrgeizig genug sein, um die Ziele der GAP zu erreichen und den Umwelt- und Klimaschutzverpflichtungen der EU zu entsprechen.

Weitere Informationen

Quelle: EU Kommission