Photoinitiatoren in Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff

Verpackungen sollen nicht nur dem Schutz des Lebensmittels und der Information der Verbraucher dienen, sie sollen auch schön bunt sein, damit der Verbraucher noch schneller zugreift.

Die dazu genutzten Farbsysteme sind jedoch nicht immer unbedenklich. Die hierfür verwendeten Substanzen können, je nach ihrem Migrationspotential, aus der Verpackung in das Lebensmittel übergehen. Im Jahr 2022 untersuchten wir 140 unterschiedlich verpackte Lebensmittel, u. a. Schafskäse, Joghurts mit Topping, Energy Gele und auch Schokoeier. Das erfreuliche Ergebnis: 96 % der Proben waren unauffällig, lediglich bei jeweils drei Schafskäse- und Energygelproben wurden wir fündig.

Rechtliche Anforderungen

In Deutschland gilt seit 7. Dezember 2021 die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (sog. „Druckfarbenverordnung“). Darin werden Stoffe, für die Herstellung bedruckter Lebensmittelbedarfsgegenstände (Verpackungen) und der Übergang dieser Stoffe auf Lebensmittel geregelt. Die genannte Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung gilt jedoch erst ab dem 01.01.2026. Bis dahin bleibt die Leitlinie des Europäischen Druckfarbenverbandes EuPIA (European Printing Ink Association) einschlägig. Diese enthält eine Positivliste für sogenannte Photoinitiatoren (siehe Infokasten) in Druckfarben für Lebensmittelkontaktmaterialien.

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Quele: CVUA Stuttgart