Antibiotika sind die wirkungsvollsten Arzneimittel gegen bakterielle Infektionen. Allerdings stellen Antibiotika-Resistenzen eine immer größere Herausforderung für die Human- und Veterinärmedizin dar.
Deutliche Reduzierungen der Verwendung von Antibiotika sowie deren zielgerichtete Anwendung auf der Basis von Antibiogrammen (Resistenztesten) stellen wirkungsvolle Maßnahmen dar, die Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen einzugrenzen.
Empfehlungen für den verantwortungsbewussten Gebrauch von Antibiotika bei Tieren geben Leitlinien [1, 2, 3, 4]. Gesetzliche Vorgaben mit dem Ziel, die Menge verwendeter Antibiotika zu reduzieren, sind in der jeweils gültigen Fassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) geregelt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt Hinweise zum Umgang mit der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung [5]. Daten und Fakten zur Verbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin in Deutschland werden regelmäßig in Berichten des Nationalen Resistenzmonitorings veröffentlicht [6].
Ein wichtiges Instrument, Antibiotika-Resistenzen zu verhindern, ist das Anfertigen von Antibiogrammen (Resistenztesten). Ziel ist es, hierdurch Antibiotika von der Therapieanwendung auszuschließen, bei denen von einer schwachen oder nicht vorhandenen Wirksamkeit auszugehen ist. Antibiogramme müssen nach festgelegten Standards durchgeführt werden. Hierzu gehört das Vorliegen der zu testenden Bakterien in Reinkulturen, die Anwendung validierter Methoden und Interpretationen der Ergebnisse [5] sowie die Identifizierung der Bakterien am besten auf Spezies-Ebene. Methode der Wahl für die Erstellung von Antibiogrammen (Resistenztesten) ist die Bestimmung minimaler Hemmkonzentrationen (MHK), z. B. mit Hilfe der Bouillon-Dilutionsmethode [7].
Antibiotika-Resistenzen zu erkennen und deren Entwicklung zu beobachten, ist mit Hilfe von Antibiogrammen (Resistenztesten) möglich. So sollen die hier zusammengestellten Daten Hilfestellungen für Initialbehandlungen häufig vorkommender bakterieller Infektionen bei verschiedenen Nutztierarten und eine realistische Einschätzung des zu erwartenden Therapieerfolgs geben [5]. Dies ist kein Ersatz für die Erstellung von Antibiogrammen (Resistenztesten) bei ausbleibendem Erfolg oder notwendigem Wechsel des Antibiotikums während einer antibakteriellen Therapie. Zu beachten sind vor allem § 12 c und § 12 d der TÄHAV zur Antibiogrammpflicht und zu Verfahren der Probenahme, Isolierung bakterieller Erreger und Bestimmung der Empfindlichkeit.
Quelle: CVUA Stuttgart