Verbraucherzentrale Hessen geht zunehmenden Beschwerden nach

Abmahnungen an Lebensmittelhersteller und Handel.

Mehr Füllmenge versprochen als gehalten oder falsche Grundpreise: Herstellerfirmen und Handel lassen ihre Lebensmittelangebote vermehrt preiswerter erscheinen, als sie es tatsächlich sind. „Das täuscht die Kundschaft und verstößt gegen gesetzliche Vorgaben“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Mit ihren Abmahnungen der betreffenden Unternehmen hatte die Verbraucherzentrale Erfolg und sorgte für korrekte Angaben.

Von den mehr als 3.500 Beschwerden zu Lebensmitteln und Getränken, die im Jahr 2022 in den Verbraucherzentralen erfasst wurden, bezog sich knapp jede fünfte (18 Prozent) auf Probleme in Bezug auf den Preis. Die meisten der Preisbeschwerden betrafen fehlerhafte Preisangaben (39 Prozent) gefolgt von sittenwidrig überhöhten Preisen (12 Prozent) und irreführender Werbung über Preise (8 Prozent).

Auch in Hessen waren es vor allem falsche Angaben, zu denen die Beschwerden bezüglich Lebensmittelpreisen eingingen. Preisschilder und Kassenzettel wiesen höhere Mengen aus, als in den Verpackungen steckten. Oder bei einem Käse in Aufgussflüssigkeit stand auf der Vorderseite der Verpackung die Gesamtfüllmenge ohne das Abtropfgewicht. Somit wurde nicht klar, dass die Käsemenge nicht die angegebenen 200 Gramm, sondern nur 125 Gramm betrug. Es erfordert den genauen Vergleich von Preisangabe und Menge eines jeden Lebensmittels. „Mal ehrlich: Wer hat beim Einkauf die Zeit und Muße für ständige Preiskontrollen, um solche Täuschungen zu bemerken?“, fragt sich Franz.

Nicht nur einen genauen Blick, sondern auch Vorwissen erforderte der Fall von falschen Grundpreisangaben eines Handelsunternehmens. Der Grundpreis ist der Preis für ein Kilogramm oder einen Liter und soll den Preisvergleich verschiedener Angebote ermöglichen. Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit wie sauren Gurken muss sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht beziehen. Nur wer das weiß, konnte erkennen, dass die Preisauszeichnung des Handelsunternehmens bei seiner Eigenmarke nicht stimmen konnte. Das Unternehmen bezog den Grundpreis fälschlich auf das Gesamtgewicht, wodurch seine Angebote günstiger als die von anderen Firmen erschienen.

„In Zeiten gestiegener Lebensmittelpreise verärgern täuschende Mengen- und Preisangaben die Kundschaft besonders. Denn wer bewusst zum vermeintlich günstigeren Angebot greift, ärgert sich nachvollziehbar, wenn das Lebensmittel tatsächlich teurer ist als erwartet“, so Franz.

Hintergrund

Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung der Verbraucherkontakte im Beratungsalltag dar. Die Daten umfassen alle Verbraucherprobleme, die an die Verbraucherzentralen herangetragen werden – direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen