Abschlussbericht – Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide

Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog gefordert.

Auf politischer Ebene wurde im Rahmen der Novellierung des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges gefordert.

Hintergrund der Forderung sind vermutete Unterschiede hinsichtlich der Höhe der für Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften üblicherweise verhängten Bußgelder zwischen den einzelnen Behörden bzw. Regionen. Die Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht an der Philipps-Universität Marburg wurde im August 2020 mit dem Forschungsvorhaben „Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide“ beauftragt. Das Forschungsvorhaben hatte eine Laufzeit vom 1. August 2020 bis zum 31. März 2023.

Abschlussbericht (PDF)

Quelle: Uni Marburg