Lebensmittel online kaufen: Wenn Frisches schlecht ist

Immer mehr Menschen bestellen Lebensmittel online – auch Milchprodukte, Obst oder Fleisch.

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Das spart Zeit, kann jedoch auch Tücken haben: Zum Beispiel, wenn die gelieferten Waren bei der Ankunft bereits verdorben sind. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps zur Rechtslage.

Verdorbene Ware ist Reklamationsgrund

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen. „Es muss erst bei der Lieferung ersichtlich sein“, erklärt Rempel. „Daher ist es kein Reklamationsgrund, wenn die gelieferte Milch bereits am nächsten Tag abläuft.“ Frische und verderbliche Waren wie Milchprodukte, Fleisch oder Gemüse können auch nicht einfach zurückgegeben werden. „Für solche Produkte gibt es kein Widerrufsrecht“, warnt Rempel.

Ist der Käse angeschimmelt oder die Wurst verdorben, sollte das hingegen unbedingt reklamiert werden. „Bei Lebensmittellieferungen gibt es ein Recht auf einwandfreie Ware, genau wie bei anderen Produkten“, sagt R+V-Experte Rempel. Der Online-Shop muss in diesem Fall für Ersatz sorgen. Wenn das Produkt nicht mehr verfügbar ist, können Kundinnen und Kunden vom Kauf oder einem Teil des Kaufs zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Um Anspruch auf eine Reklamation durchzusetzen, empfiehlt sich, die Ware direkt nach der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Fehlt etwas oder sind die Lebensmittel nicht in einwandfreiem Zustand, sollte dies dem Online-Händler schnellstmöglich mit einem Foto als Beweis gemeldet werden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Anders als beim stationären Handel gibt es für Online-Shops ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Original verpackte Waren – auch Lebensmittel – können ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Ausgenommen sind frische Produkte und solche mit kurzer Haltbarkeit. Die Kosten für die Rücksendung tragen in der Regel die Käuferinnen und Käufer.
  • Wurde bei einem online bestellten Produkt nach der Zustellung die Hygiene-Versiegelung entfernt oder eine Konserve oder Flasche geöffnet, erlischt das Widerrufsrecht.
  • Auch speziell auf Kundenwunsch hergestellte Lebensmittel wie individuelle Müslimischungen können in der Regel nicht zurückgeschickt werden – es sei denn, die Firma bietet ausdrücklich ein Rückgaberecht an.

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Quelle: R+V